Entscheidungsgründe: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Kranke... mehr lesen...
Begründung: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Krankengeld u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin mit dem bei der beklagten Partei pensionsversicherten Ehegatten Stefan L***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Raab vom 12. 4. 2001 geschieden, wobei im zweiten, nur die Verschuldensfrage betreffenden Rechtsgang mit Urteil vom 4. 2. 2002 das Alleinverschulden des Ehegatten an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen wurde. Während des anhängigen Scheidungsverfahrens hatte die Klägerin am 28. 12. 2000 beim Bezirksgericht Raab eine Unterhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Klägerin in der Revision ist folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Klägerin in der Revis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Bezau vom 20. 7. 1993, 1 C 244/93d, wurde die zwischen Josef Eduard K***** und der Klägerin am 28. 10. 1983 vor dem Standesamt Mittelberg geschlossene Ehe gemäß § 55a EheG geschieden. In dem anläßlich der Tagsatzung vom 20. 7. 1993 geschlossenen Vergleich verzichteten beide Antragsteller gegenseitig auf Unterhalt, und zwar auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist auszuführen: Voraussetzung für den Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Witwen(Witwer)pension ist gemäß § 258 Abs 4 ASVG, daß ihm der verstorbene frühere Ehegatte auf Grund eines der in dieser Gesetzesstelle erschöpfend aufgezählten Titel Unterhalt zu leisten hatte. Wesentlich ist daher das aufrechte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und dem Versicherten Karl K***** am 14.6.1947 geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes St.Pölten vom 8.6.1967, 1 Cg 58/67, aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Sowohl mit Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 25.6.1969 als auch mit Urteil des Bezirksgerichtes Montafon in Schruns vom 16.4.1984 wurden Unterhaltsbegehren der Klägerin gegen ihren geschiedenen Ehegatten (den Versicherten) rechtskräf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 17. November 1989 wies die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin vom 20. Oktober 1989 auf Witwenpension nach ihrem am 10. September 1989 verstorbenen geschiedenen Ehegatten ab, weil ihr dieser zur Zeit seines Todes nicht aufgrund eines im § 258 Abs 4 ASVG genannten Titels Unterhalt (einen Unterhaltsbeitrag) zu leisten gehabt habe. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgewiesene Leistung im gesetzl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der frühere Ehemann der Klägerin verstarb am 16.8.1988. Ihre Ehe war am 24.4.1963 geschieden worden. In dem anläßlich der Scheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der frühere Ehemann der Klägerin, ihr einen monatlichen Unterhalt von 2.000 S, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex I des Österreichischen Statistischen Zentralamtes nach dem Stand für April 1963 oder des an seine Stelle tretenden Indexes, zu bezahlen, wobei es im Ve... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4ASVG §264 Abs4
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines den qualifizierten Formen des § 258 Abs 4 ASVG genügenden Vortitels ist für die Ermittlung der Höhe der Witwenpension des geschiedenen Ehegatten auch eine diesen Erfordernissen nicht entsprechende nach Scheidung der Ehe erfolgte (hier: den Vortitel erhöhende) Vereinbarung beachtlich. Entscheidungstexte 10 ObS 236/88 En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anläßlich der Ehescheidung wurde zwischen der Klägerin und ihrem damaligen Gatten Josef P*** in einem gerichtlichen Vergleich am 1.6.1959 vereinbart, daß Josef P*** ihr einen Unterhaltsbetrag von 600 S zu bezahlen habe. Bei der Unterhaltsberechnung sollte eigenes Arbeitseinkommen der Klägerin unberücksichtigt bleiben. Dieser Unterhaltsleistung lag ein monatliches Nettoeinkommen des Gatten der Klägerin von 1.900 S sowie dessen Sorgepflicht für zwei eheliche Kin... mehr lesen...