Norm
ASVG §258 Abs4Rechtssatz
Bei Vorliegen eines den qualifizierten Formen des § 258 Abs 4 ASVG genügenden Vortitels ist für die Ermittlung der Höhe der Witwenpension des geschiedenen Ehegatten auch eine diesen Erfordernissen nicht entsprechende nach Scheidung der Ehe erfolgte (hier: den Vortitel erhöhende) Vereinbarung beachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085239Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_010OBS00236_8800000_001