RS OGH 1988/10/11 10ObS236/88, 10ObS45/99m

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Veröffentlicht am 11.10.1988
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Norm

ASVG §258 Abs4
ASVG §264 Abs4

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines den qualifizierten Formen des § 258 Abs 4 ASVG genügenden Vortitels ist für die Ermittlung der Höhe der Witwenpension des geschiedenen Ehegatten auch eine diesen Erfordernissen nicht entsprechende nach Scheidung der Ehe erfolgte (hier: den Vortitel erhöhende) Vereinbarung beachtlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085239

Dokumentnummer

JJR_19881011_OGH0002_010OBS00236_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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