Begründung: Es ist unstrittig, dass im vorliegenden Fall im Hinblick auf den Stichtag 1. 1. 1999 die Höhe der Berufsunfähigkeitspension der am 25. 2. 1948 geborenen Revisionswerberin nach § 274 ASVG iVm §§ 261, 261a ASVG in der vor dem ASRÄG 1997 (54. ASVG-Novelle), BGBl I 1997/139, geltenden Fassung zu bemessen ist (§ 572 Abs 9 ASVG idF 55. ASVG-Novelle, BGBl I 1998/138). Die Klägerin hat insgesamt 359 Versicherungsmonate (137 Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. 10. 2000 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 6. 2000 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pensionsleistung monatlich S 1.944 (EUR 141,28) brutto beträgt. Sie legte ihrer Pensionsberechnung 126 in Österreich erworbene Versicherungsmonate und eine Gesamtbemessungsgrundlage (§ 240 ASVG) von S 10.891 bei einem Steigerungsbetrag von 17,850 % zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28. 5. 1937 geborene Klägerin stellte am 13. 5. 1997 bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten einen Antrag auf Gewährung der Alterspension. Mit Bescheid vom 18. 8. 1997 hat die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Anspruch auf Alterspension ab 1. 6. 1997 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pension ab 1. 6. 1997 als Teilpension in einer Höhe von monatlich 13.575,30 S gebührt (= 85 % der Gesamtpension in Höhe von 15.970,90 S). D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 2. 1941 geborene Klägerin hat insgesamt 342 Versicherungsmonate (208 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und 134 Monate einer Ersatzzeit) erworben. Die Ersatzzeiten enthalten 132 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeitliche Deckung und einen Ersatzmonat für Zeiten der Kindererziehung, der sich mit einem Ersatzmonat des Wochengeldbezuges deckt. Die Summe der aufgewerteten Gesamtbeitragsgrundlagen zum Stichtag 1. 3. 2001 beträgt S 4,369.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 17. 2. 2000 wurde der Klägerin ab 1. 1. 2000 eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe von S 9.125,50 brutto monatlich zuerkannt. Dabei wurden für die Berechnung der Pensionshöhe unbestritten 353 in Österreich erworbene Versicherungsmonate (davon 157 Monate nicht deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage (§ 113 BSVG) von S 23.776,--, eine Gesamtbemessu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 7. 7. 2000 wurde der Anspruch der am 17. 5. 1940 geborenen Klägerin auf Alterspension ab 1. 6. 2000 in Höhe von monatlich brutto S 11.962,40 anerkannt. Dabei wurden für die Berechnung der Pensionshöhe unbestritten 510 in Österreich erworbene Versicherungsmonate (davon 128 Monate deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage (§ 122 GSVG) von S 14.953, eine Beme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsantalt der Arbeiter seit 1. 12. 1994 eine Alterspension (als Vollpension). Aufgrund einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit als Reinigungskraft erzielte die Klägerin unter anderem in nachstehenden Zeiträumen das jeweils angeführte Erwerbseinkommen (Bruttoentgelt): 1. bis 8. 9. 1995 S 2.145,-- 28. bis 30. 4. 1997 S 987,12 21. bis 25. 7. 1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht nach den Feststellungen des Erstgerichtes seit 1. 4. 1989 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Invaliditätspension. In der Folge nahm der Kläger mit Wissen der beklagten Partei eine Beschäftigung bei einem privaten Bewachungsunternehmen auf. Infolge einer Erkrankung erhielt er aus diesem Dienstverhältnis vom 10. 2. 1999 bis 16. 3. 1999 sowie vom 18. 4. 1999 bis 29. 5. 1999 vom Dienstgeber Entgeltfortzahlung. Wei... mehr lesen...
Norm: ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §240ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §261BSVG idF StrukturanpassungsG 1996 §116GSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 §125
Rechtssatz: Bei nicht gleichzeitig erwerbstätigen Müttern zeigt sich der Effekt, dass sich die Bemessungsgrundlage durch die zusätzlich berücksichtigten Versicherungsmonate verringert. Dem steht gegenüber, dass sich der Steigerungsbetrag jedenfalls durch die Berücksichtigung von nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 16. 11. 1998 wurde der Anspruch der am 7. 5. 1943 geborenen Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 6. 1998 in Höhe von monatlich brutto S 12.799,40 anerkannt. Dabei wurden unbestritten 413 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate (davon 71 Monate nicht deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage von S 20.322,-und ein... mehr lesen...
Norm: ASVG §253 Abs2ASVG §261ASVG §261b
Rechtssatz: Als Erwerbstätigkeit im Sinne des § 253 Abs 2 ASVG ist nur eine solche anzusehen, durch die ein Einkommen erzielt wird, das über dem in Betracht kommenden Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Wird ein Einkommen bezogen, das unter dem Richtsatz des § 293 Abs 1 lit a sublit bb liegt, so sind weder die Regelungen über die Teilpension noch die Bestimmung des § 261b ASVG anzuwenden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14. 1. 1934 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Partei vom 13. 4. 1994 eine Alterspension als Vollpension ab 1. 2. 1994 gewährt. Die Pension betrug S 6.657,- brutto und beruhte auf 379 Versicherungsmonaten, worauf 244 Beitragsmonate entfielen. Ab 1. 2. 1994, sohin ab Pensionsantritt war die Klägerin laufend als Teilzeitangestellte mit einem Bruttolohn von S 6.000,- monatlich in einem Gasthaus beschäftigt. Diese Tatsache wurde der bekla... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89ASVG §261
Rechtssatz: Keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen § 261 ASVG idF 40.ASVGNov und 44. ASVGNov. Entscheidungstexte 10 ObS 191/90 Entscheidungstext OGH 04.12.1990 10 ObS 191/90 Veröff: SSV - NF 4/153 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0053702 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten P*** DER A*** vom 17. Jänner 1989 wurde der Anspruch der am 9. Juni 1928 geborenen Klägerin auf eine Alterspension gemäß § 270 iVm § 253 ASVG idgF mit Pensionsbeginn am 1. Juli 1988 anerkannt. Die Leistung beträgt ab 1. Juli 1988 S 13.609,30 und ab 1. Jänner 1989 S 13.895,10 monatlich. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Klage mit dem Begehren auf Gewährung einer höheren Alterspension im gesetzlichen Ausmaß nach der Re... mehr lesen...