Norm
ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §240Rechtssatz
Bei nicht gleichzeitig erwerbstätigen Müttern zeigt sich der Effekt, dass sich die Bemessungsgrundlage durch die zusätzlich berücksichtigten Versicherungsmonate verringert. Dem steht gegenüber, dass sich der Steigerungsbetrag jedenfalls durch die Berücksichtigung von nicht deckenden Kindererziehungszeiten erhöht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114479Im RIS seit
23.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.07.2016