Begründung: Es ist unstrittig, dass im vorliegenden Fall im Hinblick auf den Stichtag 1. 1. 1999 die Höhe der Berufsunfähigkeitspension der am 25. 2. 1948 geborenen Revisionswerberin nach § 274 ASVG iVm §§ 261, 261a ASVG in der vor dem ASRÄG 1997 (54. ASVG-Novelle), BGBl I 1997/139, geltenden Fassung zu bemessen ist (§ 572 Abs 9 ASVG idF 55. ASVG-Novelle, BGBl I 1998/138). Die Klägerin hat insgesamt 359 Versicherungsmonate (137 Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. 10. 2000 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 6. 2000 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pensionsleistung monatlich S 1.944 (EUR 141,28) brutto beträgt. Sie legte ihrer Pensionsberechnung 126 in Österreich erworbene Versicherungsmonate und eine Gesamtbemessungsgrundlage (§ 240 ASVG) von S 10.891 bei einem Steigerungsbetrag von 17,850 % zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 2. 1941 geborene Klägerin hat insgesamt 342 Versicherungsmonate (208 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und 134 Monate einer Ersatzzeit) erworben. Die Ersatzzeiten enthalten 132 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeitliche Deckung und einen Ersatzmonat für Zeiten der Kindererziehung, der sich mit einem Ersatzmonat des Wochengeldbezuges deckt. Die Summe der aufgewerteten Gesamtbeitragsgrundlagen zum Stichtag 1. 3. 2001 beträgt S 4,369.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 29. 2. 2000 wurde dem am 6. 1. 1940 geborenen Kläger gemäß §§ 29, 86 und 253a ASVG eine vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit ab 1. 2. 2000 von monatlich S 21.094,60 (EUR 1.533) zuerkannt. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 29. 2. 2000 wurde dem am 6. 1. 1940 geborenen Kläger gemäß Paragraphen 29,, 86 und 253a ASVG eine vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit ab 1. 2. 2000 von monatlich S 21.094,60 (EUR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 17. 2. 2000 wurde der Klägerin ab 1. 1. 2000 eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe von S 9.125,50 brutto monatlich zuerkannt. Dabei wurden für die Berechnung der Pensionshöhe unbestritten 353 in Österreich erworbene Versicherungsmonate (davon 157 Monate nicht deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage (§ 113 BSVG) von S 23.776,--, eine Gesamtbemessu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 7. 7. 2000 wurde der Anspruch der am 17. 5. 1940 geborenen Klägerin auf Alterspension ab 1. 6. 2000 in Höhe von monatlich brutto S 11.962,40 anerkannt. Dabei wurden für die Berechnung der Pensionshöhe unbestritten 510 in Österreich erworbene Versicherungsmonate (davon 128 Monate deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage (§ 122 GSVG) von S 14.953, eine Beme... mehr lesen...
Norm: ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §240ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §261BSVG idF StrukturanpassungsG 1996 §116GSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 §125
Rechtssatz: Bei nicht gleichzeitig erwerbstätigen Müttern zeigt sich der Effekt, dass sich die Bemessungsgrundlage durch die zusätzlich berücksichtigten Versicherungsmonate verringert. Dem steht gegenüber, dass sich der Steigerungsbetrag jedenfalls durch die Berücksichtigung von nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 16. 11. 1998 wurde der Anspruch der am 7. 5. 1943 geborenen Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 6. 1998 in Höhe von monatlich brutto S 12.799,40 anerkannt. Dabei wurden unbestritten 413 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate (davon 71 Monate nicht deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage von S 20.322,-und ein... mehr lesen...
Norm: ASVG §240 idF BGBl 189/1955 ASVG §551 Abs8 idF 52.ASVGNov BGBl 1994/20 ASVG §551 Abs13 idF 52.ASVGNov BGBl 1994/20 BSVG idF 16.BSVGNov BGBl 1991/678 §114BSVG idF 18.BSVGNov BGBl 1993/337 §122cBSVG idF 18.BSVGNov BGBl 1993/337 §247 Abs6SUG §15 idF BGBl 609/1987
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat durch die Übergangsbestimmung des § 247 Abs 6 BSVG eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß die Anwendung für den Versicherten günstigerer Bestimmungen ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 4. 1929 geborene Kläger, dessen letztes Dienstverhältnis am 30. 4. 1988 endete, stellte nach Vollendung des 59. Lebensjahres am 1. 5. 1988 beim nach seinem Wohnsitz zuständigen Arbeitsamt Gänserndorf einen Antrag auf Zuerkennung der Sonderunterstützung nach § 1 Abs 1 Z 2 SUG, die er vom 1. 5. 1988 bis 30. 4. 1989 bezog. Im März 1989 stellte er bei der beklagten Partei ua einen Antrag auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Mit Be... mehr lesen...
Norm: SUG §15ASVG §240
Rechtssatz: § 15 SUG und die darin angeordnete sinngemäße Anwendung ua des § 240 ASVG gilt auch für Personen, denen die Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 2 SUG gewährt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 38/90 Entscheidungstext OGH 27.02.1990 10 ObS 38/90 10 ObS 210/90 Entscheidungstext OGH 29.05.1990... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 28. Oktober 1928 geborene Kläger, dessen letztes Dienstverhältnis am 31. Dezember 1986 endete, stelle nach Vollendung des 59. Lebensjahres am 28. Oktober 1987 bei nach seinem Wohnsitz zuständigen Arbeitsamt Liezen einen Antrag auf Zuerkennung der Sonderunterstützung (SU) nach § 1 Abs 1 Z 2 Sonderunterstützungsgesetz (SUG). Er bezog vom 28. Oktober 1987 bis 31. Oktober 1988 die Sonderunterstützung im mtl Ausmaß von 12.942 S. Am 9. September 1988 stellte ... mehr lesen...