Norm: ASVG §236 Abs2 Z2 litaASVG §236 Abs2 Z2Verordnung (EWG) Nr 574/72 des Rates 31972R074 Wanderarbeitnehmer - Durchführungsverordnung allgVerordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit allgVerordnung (EU) Nr 1231/2010 zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr 987/2009 auf Drittstaatsangehörige 32010R1231 allgVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 4. 1962 geborene Kläger erwarb im Zeitraum von Juni 1978 bis Juni 2003 insgesamt 118 Versicherungsmonate, davon 73 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und 45 Monate Ersatzzeiten. Darüber hinaus liegen beim Kläger im genannten Zeitraum 183 neutrale Monate vor, wobei davon wiederum 102 Monate auf den Zeitraum vom 1. 7. 1993 bis 30. 6. 2003 und 81 Monate auf den Zeitraum von Juni 1978 bis 30. 6. 1993 entfallen. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §234ASVG §236 Abs2ASVG §236 Abs3
Rechtssatz: Es tritt keine nochmalige Verlängerung des Rahmenzeitraumes nach §236 Abs2 Z 1 ASVG ein, wenn auch in die Verlängerung des Rahmenzeitraumes neutrale Zeiten fallen. Entscheidungstexte 10 ObS 198/04x Entscheidungstext OGH 18.02.2005 10 ObS 198/04x 10 ObS 91/17f Entscheidungstext O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30.7.1945 geborenen Klägerin wurde aufgrund des Bescheides vom 15.2.1984 eine Invaliditätspension gewährt. Die Pension begann mit 29.7.1982 und ruhte gemäß § 90 ASVG bis 20.4.1983 wegen Bezuges von Krankengeld. Vom Mai 1983 bis einschließlich Dezember 1993 bezog die Klägerin von der Beklagten die Invaliditätspension. Mit Beschluß vom 11.11.1993 wurde ihr diese Pension mit Ablauf des Monates Dezember 1993 entzogen. Die Klage auf Weitergewährung dieser... mehr lesen...
Norm: ASVG §234ASVG §236 Abs2ASVG §236 Abs3
Rechtssatz: Da nur die innerhalb des Rahmenzeitraumes nach § 236 Abs 2 ASVG fallenden Pensionsbezugszeiten gemäß § 236 Abs 3 ASVG diesen Rahmenzeitraum verlängern, müssen die vor diesem liegenden Pensionsbezugszeiten unberücksichtigt bleiben. Entscheidungstexte 10 ObS 35/98i Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 35/98i ... mehr lesen...
Norm: ASVG §236 Abs1 Z2 litbASVG §236 Abs2 Z3ASVG §236 Abs3ASVG §253d Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 236 Abs 2 Z 3 ASVG muß die für die Erfüllung der Wartezeit auf die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit erforderliche Mindestzahl von 120 Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag liegen. Nur dieser Zeitraum kann sich gemäß § 236 Abs 3 ASVG durch neutrale Monate entsprechend verlängern. Da... mehr lesen...
Norm: ASVG §236 Abs1 Z2 litbASVG §236 Abs2 Z3ASVG §236 Abs3ASVG §253d Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 236 Abs 2 Z 3 ASVG muß die für die Erfüllung der Wartezeit auf die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit erforderliche Mindestzahl von 120 Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag liegen. Nur dieser Zeitraum kann sich gemäß § 236 Abs 3 ASVG durch neutrale Monate entsprechend verlängern. Da... mehr lesen...
Norm: ASVG §234 Abs1ASVG §236 Abs2AbkSozSi Österreich - Türkei Art20 Z3 litb
Rechtssatz: Zunächst ist der Beobachtungszeitraum nach § 236 Abs 2 unter Berücksichtigung allfälliger neutraler Monate zu ermitteln. Dabei ist eine Versicherung des Beobachtungszeitraumes durch neutralen Monaten entsprechenden Zeiten in der Türkei im Abk nur hinsichtlich der den neutralen Zeiten nach § 234 Abs 1 Z 2 lit a entsprechende Zeiten vorgesehen, während deren ... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.April 1931 geborene Klägerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, hat im Zeitraum vom 23.8.1972 bis 13.12.1979 in Österreich 89 Versicherungsmonate (davon 86 Beitragsmonate) erworben. Sonstige Versicherungszeiten hat sie weder in Jugoslawien noch in Österreich erworben. Mit Bescheid vom 31.8.1988 lehnte die beklagte Partei den am 10. März 1987 gestellten Antrag der Klägerin auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab, weil die für die Erfüllung der Wartezeit ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die am 30.7.1924 geborene Klägerin hat bis Juli 1987 (Stichtag 1.8.1987) im November 1977 und von Juni 1978 bis Dezember 1985 92 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und von Jänner 1986 bis Juli 1987 19 Ersatzmonate, insgesamt daher 111 Versicherungsmonate erworben. Mit Bescheid vom 24.9.1987 wies die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 30.7.1987 auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension nach § 271 ASVG unter Berufung auf § 235 Abs 1 leg ci... mehr lesen...
Norm: ASVG §236 Abs1 Z1 litbASVG §236 Abs2 Z1B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der OGH ist der Meinung, daß die Wortfolge "bei männlichen, nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres bei weiblichen Versicherten" im § 236 Abs 1 Z 1 lit b ASVG und die Wortfolge "bei männlichen Versicherten bzw nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres bei weiblichen Versicherten" im § 236 Abs 2 Z 1 ASVG verfassungswidrig ist (diesbezüglicher Antrag an den VfGH).... mehr lesen...
Norm: ASVG §236 Abs1 Z1 litbASVG §236 Abs2 Z1B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der OGH ist der Meinung, daß die Wortfolge "bei männlichen, nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres bei weiblichen Versicherten" im § 236 Abs 1 Z 1 lit b ASVG und die Wortfolge "bei männlichen Versicherten bzw nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres bei weiblichen Versicherten" im § 236 Abs 2 Z 1 ASVG verfassungswidrig ist (diesbezüglicher Antrag an den VfGH).... mehr lesen...