Norm
ASVG §236 Abs2 Z2 litaRechtssatz
Wartezeiten aus einem deutschen Versorgungsausgleich beziehen sich auf die Ehezeit. Solche Wartezeitmonate können daher nur insoweit berücksichtigt werden, als Monate der Ehezeit im Rahmenzeitraum liegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129110Im RIS seit
09.01.2014Zuletzt aktualisiert am
01.02.2016