Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 19. 12. 2000 wurde der Antrag der Klägerin vom 22. 8. 2000 auf Gewährung der Invaliditätspension mangels Erfüllung der Wartezeit abgelehnt. Die Wartezeit wäre erfüllt, wenn a) im Zeitraum vom 1. September 1974 bis 31. August 2000 - dies ist der Zeitraum der letzten 312 Kalendermonate vor dem Stichtag - mindestens 156 Versicherungsmonate oder b) bis zum Stichtag mindestens 180 Beitragsmonate oder c) ... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 11. 1957 geborene Kläger bezog vom 1. 8. 1993 bis 31. 7. 1995 von der beklagten Partei auf Grund des Bescheides vom 8. 4. 1994 eine befristete Invaliditätspension. Mit Bescheid vom 21. 12. 1995 wurde sein Antrag auf Weitergewährung abgelehnt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage begehrt der Kläger die Weitergewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß. Das Erstgericht wies im zweiten Rechtsgang das Begehren des Klägers ab. Es ging im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO), weshalb es ausreicht, auf diese zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO), weshalb es ausreicht, auf diese zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c20ASVG §231ASVG §232ASVG §255 E
Rechtssatz: Die Ermittlung erworbener Beitragsmonate aufgrund der bei einem Versicherten festgestellten Beschäftigungszeiten ist rechtliche Beurteilung und insoweit einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof zugänglich (10 ObS 115/97b). Entscheidungstexte 10 ObS 177/98x Entscheidungstext OGH 19.05.1998 10 ObS 177/98x ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30.7.1945 geborenen Klägerin wurde aufgrund des Bescheides vom 15.2.1984 eine Invaliditätspension gewährt. Die Pension begann mit 29.7.1982 und ruhte gemäß § 90 ASVG bis 20.4.1983 wegen Bezuges von Krankengeld. Vom Mai 1983 bis einschließlich Dezember 1993 bezog die Klägerin von der Beklagten die Invaliditätspension. Mit Beschluß vom 11.11.1993 wurde ihr diese Pension mit Ablauf des Monates Dezember 1993 entzogen. Die Klage auf Weitergewährung dieser... mehr lesen...
Norm: ASVG §231ASVG §236 Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeswortlaut § 236 Abs 1 Z 1 lit b ASVG wirkt nur jeder volle Lebensmonat nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres wartezeiterhöhend. Die für Versicherungszeiten geltende Regelung, daß Resttage unter gewissen Umständen Versicherungsmonate bilden können (§ 231 ASVG), ist mangels Vergleichbarkeit von Versicherungsmonaten mit Lebensmonaten nicht anzuwenden. Ents... mehr lesen...
Norm: ASVG §231ASVG §233ASVG §247ASVG §308ASVG §310ASVG §311
Rechtssatz: Jedes Dienstverhältnis begründet ein eigenes Pflichtversicherungsverhältnis, für das entsprechende Beiträge zu leisten sind. Dadurch können auch zeitlich sich deckende Versicherungszeiten entstehen. Für die Feststellung der dadurch erworbenen Versicherungsmonate gelten die §§ 231, 233 ASVG. Zur Feststellung der Leistungen aus der Pensionsversicherung und der Überweisungsbe... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 27.4.1990 wurde der Antrag des Klägers vom 24.1.1990 auf Zuerkennung einer Alterspension abgelehnt, weil die Wartezeit nicht erfüllt sei. Die Wartezeit wäre erfüllt, wenn der Kläger im Zeitraum vom 1.1.1960 bis 31.1.1990 - dies sei der Zeitraum der letzten 360 Kalendermonate vor dem Stichtag, verlängert um den darin enthaltenen einen neutralen Monat - mindestens 180 Versicherungsmonate erworben hätt... mehr lesen...
Norm: SozSiAbk allgASVG §231ZPO §503 E4c20
Rechtssatz: Die Umrechnung der nicht in Versicherungsmonaten ausgedrückten ausländischen Zeiten nach der innerstaatlichen Regelung des § 231 ASVG ist ein Akt der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 10 ObS 209/91 Entscheidungstext OGH 17.09.1991 10 ObS 209/91 Veröff: SSV - NF 5/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Partei versichert gewesene Kosta K***, Vater der Erstklägerin und Ehemann der Zweitklägerin, ist am 29. September 1986 verstorben. Er hat nach Auskunft des jugoslawischen Versicherungsträgers vom 10. März 1952 bis 22. März 1952 fünf Monate und zwölf Tage (rechnerisch richtig nur zwölf Tage) vom 17. März 1953 bis 15. Juli 1956 39 Monate und 18 Tage und vom 26. Mai 1986 bis 15. September 1986 drei Monate und 19 Tage an Pflichtversicherungsz... mehr lesen...
Norm: AbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art18ASVG §231
Rechtssatz: Wenn das Abkommen keine besonderen Umrechnungsbestimmungen enthält, sind die nicht in Versicherungsmonaten ausgedrückten, vom ausländischen Versicherungsträger bekanntgegebenen Versicherungszeiten (hier: drei Monate und neunzehn Tage) unter Anwendung des § 231 ASVG, für die Feststellung des Leistungsanspruches zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...