Begründung: Der Kindesvater war zuletzt aufgrund eines vor dem Erstgericht abgeschlossenen Scheidungsvergleichs zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltsleistung von 618,77 EUR verpflichtet. Der Kindesvater beantragte, die Unterhaltsleistungen beginnend mit 1. 1. 2010 auf 405 EUR monatlich herabzusetzen. Seit 1. 1. 2010 würde er durch Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit ein geringeres Einkommen beziehen. Das Erstgericht setzte den Unterhalt auf 415 EUR monatlich herab. Das Mehrb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Heinz Ehmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Isidor P*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger besuchte von September 1965 bis 13. April 1966 - also insgesamt 7 1/2 Monate - den ersten Lehrgang der Höheren Technischen Bildungsanstalt in Kapfenberg. Mit Bescheid vom 17. 10. 2005 stellte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt fest, dass der Kläger bis zum Stichtag 1. 2. 2005 465 Beitragsmonate der Pflichtversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung erworben habe. Die vom Kläger an der Höheren Technischen Bildungsanstalt im Zeitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15. 10. 1949 geborene Klägerin war von Jänner 2001 bis einschließlich Jänner 2002 arbeitslos. Den Anträgen der Klägerin vom 27. 12. 2000 und 1. 3. 2001 auf Gewährung von Notstandshilfe hat das AMS mit Bescheiden vom 9. 1. 2001 und 10. 4. 2001 jeweils mangels Notlage keine Folge gegeben, weil das anrechenbare Einkommen des Ehegatten der Klägerin die der Klägerin ansonsten zustehende Notstandshilfe übersteige (§ 33 AlVG, § 2 Notstandshilfeverordnung). Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann. Die Revisionsausführungen der Klägerin machen ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken gegen die hier anzuwendende Bestimmung des § 227a Abs 2 Z 6 ASVG insofern geltend, als dadurch eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten ... mehr lesen...
Norm: ASVG §227ASVG §227aASVG §228ASVG §228aASVG §229B-VG Art7
Rechtssatz: Der Gesetzgeber lässt die Anrechnung von Ersatzzeiten zwar aus sozialpolitischen Gründen in kasuistisch geregelten Einzelfällen zu, sieht aber sehr differenzierende Regelungen für die einzelnen Gruppen vor. Er überschreitet den ihm offen stehenden rechtspolitischen Spielraum nicht in gleichheitswidriger Weise, wenn er für Kindererziehungszeiten eine pauschale und von den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 2. 1941 geborene Klägerin hat insgesamt 342 Versicherungsmonate (208 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und 134 Monate einer Ersatzzeit) erworben. Die Ersatzzeiten enthalten 132 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeitliche Deckung und einen Ersatzmonat für Zeiten der Kindererziehung, der sich mit einem Ersatzmonat des Wochengeldbezuges deckt. Die Summe der aufgewerteten Gesamtbeitragsgrundlagen zum Stichtag 1. 3. 2001 beträgt S 4,369.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Feststellung weiterer Ersatzzeiten der Kindererziehung für den Zeitraum von April 1981 bis Oktober 1981 ablehnte, ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Feststellung weiterer Ersatzzeiten der Kindererziehung für den Zeitraum von April... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3.8.1989 sprach die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aus, daß dem am 22.2.1926 geborenen Kläger die Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.6.1989 von monatlich S 5.454,10 gebührt, für die Folgemonate vervielfacht um den jeweiligen gesetzlichen Anpassungsfaktor. Dabei zog die beklagte Partei für die Berechnung des Steigerungsbetrages für diese Pension folgende Versicherungszeiten heran: Nach dem ASVG: Schulzeiten von... mehr lesen...
Norm: ASVG §227
Rechtssatz: Die Anrechnung von Schulzeiten vor Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 10 ObS 215/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 10 ObS 215/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084579 Dokumentnummer JJR_19941123_O... mehr lesen...
Norm: ASVG §18ASVG §18aASVG §227 Abs1 Z4 litaASVG §227 Z5ASVG §227 Z6ASVG §227a Abs2 Z6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 18, 18 a, 227 Abs 1 Z 4 lit a, Z 5 und 6 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 89/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 89/92 10 ObS 91/93 Entscheidungstext OGH 25.05.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bezüglich der dem angefochtenen Urteil vorangegangenen Verfahrensschritte wird auf deren Darstellung im hg Beschluß vom 26.11.1991, 10 Ob S 330/91, verwiesen, mit dem der Revision der Klägerin gegen das Urteil des Berufungsgerichtes vom 7.8.1991, 32 Rs 133/91-12, Folge gegeben, dieses Urteil aufgehoben und die Sozialrechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde. Dieses hatte nämlich die gesetzgemäß ausgeführte Rechtsrüge ... mehr lesen...
Norm: ASVG §18ASVG §18aASVG §227 Abs1 Z4 litaASVG §227 Z5ASVG §227 Z6ASVG §227a Abs2 Z6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 18, 18 a, 227 Abs 1 Z 4 lit a, Z 5 und 6 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 89/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 89/92 10 ObS 91/93 Entscheidungstext OGH 25.05.... mehr lesen...
Norm: ASVG §18ASVG §18aASVG §227 Abs1 Z4 litaASVG §227 Z5ASVG §227 Z6ASVG §227a Abs2 Z6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 18, 18 a, 227 Abs 1 Z 4 lit a, Z 5 und 6 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 89/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 89/92 10 ObS 91/93 Entscheidungstext OGH 25.05.... mehr lesen...
Norm: ASVG §227ASVG §228ASVG §229
Rechtssatz: Ersatzzeiten sind bestimmte Zeiten, die, ohne dass für sie ein Beitrag entrichtet worden wäre, als leistungswirksam berücksichtigt werden. Es sind in der Regel Zeiten, während derer der Versicherte aus verschiedenen vom Gesetzgeber anerkannten Gründen nicht in der Lage war, Beiträge zu entrichten, etwa weil er wegen Krankengeldbezug zur Beitragsleistung nicht imstande war. Entsch... mehr lesen...
Norm: ASVG §227GSVG §116 Abs7
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt eine Schulausbildung, die - abgesehen von den normalen Ferien - nicht das ganze Schuljahr andauert, für die Anrechnung nicht in Betracht. Entscheidungstexte 10 ObS 145/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 10 ObS 145/91 Veröff: SSV-NF 5/60 10 ObS 283/97h Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 5.7.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 iVm § 253 b ASVG anerkannt; die Pension beginnt am 1.5.1989 und beträgt ab Stichtag S 16.627,20 monatlich. Dabei wurden 456 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate zugrunde gelegt. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger eine höhere Pension durch Aner... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaASVG §227
Rechtssatz: Die wirksame Beitragsentrichtung für Schulkosten, Studienkosten und Ausbildungskosten kann die Unterhaltsbemessungsgrundlage nur dann schmälern, wenn diese Beitragsentrichtung zur Erlangung einer Pension (insbesondere Frühpension) unabdingbar ist und nicht etwa bloß einer Erhöhung der künftigen Pensionsbezüge dient. Entscheidungstexte 1 Ob 585/90 ... mehr lesen...
Begründung: Die inzwischen volljährig gewordene Eva Maria und der mj. Martin A*** entstammen der geschiedenen Ehe des Vaters mit deren Mutter Annemarie A***; der Minderjährige befindet sich, die volljährige Tochter befand sich in der Obsorge der Mutter. Der Vater wurde vom Erstgericht mit Beschluß vom 4.2.1987 vom 1.1.1987 an zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 6.200,-- an seine Tochter und von S 5.800,-- an seinen Sohn verpflichtet. Das Erstgericht verhielt den Vater über A... mehr lesen...
Norm: ASVG §227 Z1AbkSozSi Österreich - Schweden allg
Rechtssatz: Auch das AbkSozSi-Schweden ändert nichts daran, daß Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Ersatzzeit der Besuch einer inländischen Schule ist. Entscheidungstexte 10 ObS 55/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 10 ObS 55/87 Veröff: SZ 60/214 = ZAS 1989/4 S 20 (Rudda) = SSV-NF 1/41 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §227 Z1AbkSozSi Österreich - Schweden allg
Rechtssatz: Auch das AbkSozSi-Schweden ändert nichts daran, daß Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Ersatzzeit der Besuch einer inländischen Schule ist. Entscheidungstexte 10 ObS 55/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 10 ObS 55/87 Veröff: SZ 60/214 = ZAS 1989/4 S 20 (Rudda) = SSV-NF 1/41 ... mehr lesen...