Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Die wirksame Beitragsentrichtung für Schulkosten, Studienkosten und Ausbildungskosten kann die Unterhaltsbemessungsgrundlage nur dann schmälern, wenn diese Beitragsentrichtung zur Erlangung einer Pension (insbesondere Frühpension) unabdingbar ist und nicht etwa bloß einer Erhöhung der künftigen Pensionsbezüge dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047534Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2010