Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt drei Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1. Bei Schleifarbeiten an der Dachkonstruktion des firmeneigenen VW-Busses am 10. 5. 1994 durchschlug ein ca 12 mm langer Metallstift seine Schutzbrille und drang in sein linkes Auge ein und durchbohrte die Hornhaut. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt ab 20. 1. 2006 weiterhin 15 vH. Eine Veränderung ist nicht zu erwarten. 2. Am 19. 5. 1996 stieß der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 12. 1. 1998 sowie am 5. 8. 2002 Arbeitsunfälle. Beim ersten Unfall erlitt er einen Bruch des Speichengriffelfortsatzes und einer sekundären Abriss der langen Daumenstrecksehne links. Auf Grund dieses ersten Arbeitsunfalles beantragte er erstmals mit Schreiben vom 28. 8. 2002 bei der beklagten Partei die Gewährung einer Versehrtenrente. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit aus dem ersten Unfall beträgt (anhaltend) 15 vH. Beim zweiten Unfall vom... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 Abs1ASVG §210 Abs4
Rechtssatz: Da es sich bei der Gesamtrente immer um eine Dauerrente handeln muss, kommt eine Gesamtrentenbildung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Folgen des neuerlichen Arbeitsunfalles bereits zur Gänze abgeklungen sind und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit aus diesem neuerlichen Arbeitsunfall nicht mehr vorliegt. Entscheidungstexte 10 ObS 190/06y ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt fünf Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1.) Am 9. 8. 1982 rutschte er während der Arbeit aus, kam zu Sturz und zog sich dabei einen Kahnbeinbruch des linken Handgelenks sowie eine Prellung der Mittelhand links zu. 2.) Am 21. 2. 1984 fiel er beim Abplanen eines LKWs vom Dach und erlitt dabei einen Bruch des rechten Fersenbeines mit einer Bandverletzung. 3.) Am 5. 6. 1987 stürzte er beim Beladen eines LKW-Zuges v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der Beklagten vom 10. 3. 1998 wurde der Unfall, den der Kläger am 25. 8. 1997 im Betrieb seines Dienstgebers als Spenglergehilfe erlitt, gemäß § 175 Abs 1 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt. Gemäß § 209 Abs 1 ASVG wurde ihm eine vorläufige Versehrtenrente von 50 vH der Vollrente sowie eine Zusatzrente von 20 vH der Versehrtenrente ab 2. 2. 1998 zuerkannt. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid der Beklagten vom 10. 3. 1998 wurde der Unf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 2. 1949 geborene Kläger erlitt am 20. 12. 1999 als Schlosser einen Arbeitsunfall, bei dem er sich die Fingerkuppe des rechten Ringfingers abgetrennt hat. Der Kläger war bis 27. 2. 2000 im Krankenstand; ein weiterer unfallkausaler Krankenstand dauerte von 18. 4. bis 24. 5. 2000. Aus der Verletzung resultiert ein Teilverlust des rechten Ringfingers am peripheren Ende des Mittelgliedes bei noch nicht ganz abgeschlossener Narbenbildung. Durch den inkomple... mehr lesen...
Norm: ASVG §209 Abs1ASVG §210 Abs4
Rechtssatz: Dem § 210 Abs 4 ASVG liegt ein dem § 209 Abs 1 ASVG vergleichbarer Zweck zugrunde (so bereits 10 ObS 184/93, 10 ObS 207/99k). Der Zeitraum von zwei Jahren, während dessen nach § 209 Abs 1 ASVG eine vorläufige Rente gewährt werden kann beziehungsweise während dessen nach § 210 Abs 4 ASVG die Rente aufgrund des neuerlichen Unfalls gesondert zu gewähren ist, dient dazu, die Konsolidierung der Unfallfo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 9. 1937 geborene Kläger bezieht von der Beklagten seit dem 3. 10. 1994 für die Folgen einer Berufskrankheit eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente als Dauerrente. Am 18. 6. 1996 erlitt er bei einem von der beklagten Partei als solchen anerkannten Arbeitsunfall einen subcutanen Abriß der Strecksehne am rechten Mittelfingerendgelenk. Die Gewährung einer Versehrtenrente für die Folgen dieses Arbeitsunfalls hat die beklagte Partei jedo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 16.5.1990 lehnte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt den Anspruch des Klägers auf Entschädigung aus Anlaß eines Unfalls vom 3.9.1989 mit der
Begründung: ab, bei dem Ereignis handle es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Das Erstgericht gab dem auf Gewährung einer Versehrtenrente im gesetzlichen Ausmaß gerichteten Klagebegehren in der Form statt, daß es die beklagte Partei schuldig erkannte, dem Kläger für die Folgen des Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7.9.1928 geborene Kläger erlitt am 4.6.1986 in Österreich einen (weiteren) Arbeitsunfall (linksparietale Impressionsfraktur des Schädels). Mit offenbar unbekämpft gebliebenem Bescheid der beklagten Partei vom 12.11.1986 wurde ihm vom 1.10.1986 an eine vorläufige Versehrtenrente von 30 vH der Vollrente zuerkannt. In der Bescheidbegründung wurde als maßgebliche Verletzungsfolge der Zustand nach Schädelverletzung angeführt, psychogene Mechanismen und Bes... mehr lesen...
Norm: ASVG §183 Abs1ASVG §203 Abs1ASVG §210 Abs4
Rechtssatz: In den Fällen, in denen durch die Änderung der Verhältnisse ein Rentenanspruch erst entsteht, muß der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versehrten durch mehr als drei Monate geändert werden. Entscheidungstexte 10 ObS 183/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 10 ObS 183/91 Veröff: SSV-NF 5/107 = ZAS 1993/8 S 111 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2.8.1957 geborene Klägerin, von Beruf Lehrerin, erlitt am 1.12.1982 einen Arbeitsunfall. Sie zog sich an diesem Tag in Ausübung ihrer unfallversicherten Erwerbstätigkeit beim Turnunterricht einen Einriß des vorderen Kreuzbandes und eine Zerrung des medialen Seitenbandes im rechten Knie zu. Mit Bescheid der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 7.6.1983 wurde ihr ab 14.2.1983 eine vorläufige Versehrtenrente im Umfang von 20 v.H. der Vollrent... mehr lesen...