Norm
ASVG §183 Abs1Rechtssatz
In den Fällen, in denen durch die Änderung der Verhältnisse ein Rentenanspruch erst entsteht, muß der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versehrten durch mehr als drei Monate geändert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084203Dokumentnummer
JJR_19911022_OGH0002_010OBS00183_9100000_001