Entscheidungsgründe: Der am 18. 4. 1934 geborene Kläger war von 1955 bis zu seiner Pensionierung 1991 asbestexponiert beschäftigt. Bei ihm liegt eine Asbeststaublungenerkrankung mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf (§ 177 Abs 1 Anlage 1 Nr 27 lit a ASVG) vor. Die dadurch bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt seit Anfang 2002 20 vH. Am 28. 3. 2007 hat das Landeskrankenhaus Vöcklabruck der beklagten Partei den Verdacht des Vorliegens einer... mehr lesen...
Norm: ASVG §174 Z2ASVG §203
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung. Bei der Ermittlung der MdE sind dabei vor allem zwei Faktoren von Bedeutung: Der medizinisch festzustellende Umfang der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens durch die Folgen des Versicherungsfalls einerseits und der Umfang der dem Verletzten (Erkrankten) dadurch... mehr lesen...
Norm: ASVG §174 Z2ASVG §203
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung. Bei der Ermittlung der MdE sind dabei vor allem zwei Faktoren von Bedeutung: Der medizinisch festzustellende Umfang der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens durch die Folgen des Versicherungsfalls einerseits und der Umfang der dem Verletzten (Erkrankten) dadurch... mehr lesen...
Norm: ASVG §174
Rechtssatz: Unfallversicherungsrecht: Zum Begriff des "Versicherungsfalles" §§ 551 I, III RVO; §§ 3 II 1, 12 BKVO Der Begriff des Versicherungsfalls in Art 3 II der VO zur Änderung der BKVO vom 22.03.1988 umfaßt - anders als in der Zweiten VO zur Änderung der BKVO vom 18.12.1992 - nach der Entstehungsgeschichte und dem Wortlaut auch die Voraussetzungen des Leistungsfalls im Sinne des § 551 III 2 RVO. Veröff: NZS 1996,30 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 7.5.1986 begehrte die Klägerin von der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt die Leistung einer Versehrtenrente von 30 v.H. der Vollrente nach einem Arbeitsunfall vom 4.9.1985. Mit Klage vom 10.12.1986 begehrte die Klägerin die Leistung einer Versehrtenrente von 25 v.H. auf Grund eines im November oder Dezember 1957 erlittenen Arbeitsunfalls. Diese beiden Klagen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Im Verlauf des damalig... mehr lesen...
Norm: ASVG §174 Z2
Rechtssatz: Da der Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles nach § 174 ASVG insbesondere auch für die Berechnung der Bemessungsgrundlage von Bedeutung ist, ist der Begriff "günstiger" im Sinne von wirtschaftlich vorteilhafter zu verstehen. Entscheidungstexte 10 ObS 104/91 Entscheidungstext OGH 23.04.1991 10 ObS 104/91 Veröff: SSV-NF 5/43 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120ASVG §174
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit" ist nicht schon das Erreichen irgend einer Minderung der Erwerbsfähigkeit zu verstehen, sondern eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenberechtigendem Grad. Entscheidungstexte 10 ObS 104/91 Entscheidungstext OGH 23.04.1991 10 ObS 104/91 Veröff: SSV-NF 5/43 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §174 Z2
Rechtssatz: Da der Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles nach § 174 ASVG insbesondere auch für die Berechnung der Bemessungsgrundlage von Bedeutung ist, ist der Begriff "günstiger" im Sinne von wirtschaftlich vorteilhafter zu verstehen. Entscheidungstexte 10 ObS 104/91 Entscheidungstext OGH 23.04.1991 10 ObS 104/91 Veröff: SSV-NF 5/43 ... mehr lesen...
Am 2. 3. 1961 wurde die Klägerin als Fahrgast eines Linienautobusses der von der beklagten Partei betriebenen Landesbahnen dadurch verletzt, daß ihr ein in Rollenform verpackter Bodenbelag, den ein Fahrgast mit Zustimmung des Autobuslenkers in das Gepäcksnetz gelegt hatte, auf den Kopf: fiel. Die Klägerin behauptet, sie habe dadurch nicht nur eine Gehirnerschütterung und eine Zerrung der Halswirbelsäule erlitten, sondern es seien als Folge dieses Unfalles auch Lähmungserscheinungen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3dASVG §174 ff
Rechtssatz: Der für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit entwickelte Grundsatz, daß als für den Versicherungsfall auslösende Ursachen nur solche in Betracht kommen, die für den Erfolg eine wesentliche Bedingung waren und nicht bloß als "Gelegenheitsursache" anzusehen sind (Vgl SVSlg 6673, 6675, 6676, 13800, 13801, 18047 ua), läßt sich nicht ohne weiteres auf den Bereich des Schadenersatzrechtes übertragen. ... mehr lesen...