Norm
ASVG §120Rechtssatz
Unter dem Begriff "Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit" ist nicht schon das Erreichen irgend einer Minderung der Erwerbsfähigkeit zu verstehen, sondern eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenberechtigendem Grad.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084700Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021