Norm: ASVG §143 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für das Ruhen des Krankengeldanspruchs nach § 143 Abs 1 Z 3 ASVG kommt es nur auf das Bestehen eines gesetzlichen oder vertraglichen (Rechtsanspruchs) Anspruchs auf Weiterleistung der Geldbezüge und Sachbezüge in entsprechender Höhe, nicht aber darauf an, in welcher Höhe dieser Anspruch verglichen oder gar liquidiert wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 290/8... mehr lesen...
Norm: ASVG §143 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für das Ruhen des Krankengeldanspruchs nach § 143 Abs 1 Z 3 ASVG kommt es nur auf das Bestehen eines gesetzlichen oder vertraglichen (Rechtsanspruchs) Anspruchs auf Weiterleistung der Geldbezüge und Sachbezüge in entsprechender Höhe, nicht aber darauf an, in welcher Höhe dieser Anspruch verglichen oder gar liquidiert wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 290/8... mehr lesen...
Norm: ASVG §143 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter dem Titel "Folgeprovision" an einen Angestellten eines Versicherungsunternehmens, der im Außendienst tätig ist, ausbezahlte Beträge stellen, auch wenn sie Geschäftsabschlüsse betreffen, die außerhalb dieses Zeitraumes liegenden Bezüge für den Auszahlungszeitraum dar, die gemäß § 143 Abs 1 Z 3 ASVG für das Ruhen des Krankengeldanspruches zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §143 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter Bezug ist alles zu verstehen, was regelmäßig in einer bestimmten Abrechnungsperiode dem Dienstnehmer zufließt, nicht jedoch ausschließlich das, was in Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Arbeit während dieser Periode erhält. Entscheidungstexte 10 ObS 94/87 Entscheidungstext OGH 30.11.1987 10 ObS 94/87 Veröff: SSV-NF 1/59 = ZAS 198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der W*** A*** Versicherung bis zum 30. Juni 1986 als Außendienstprovisionsvertreter im Angestelltenverhältnis beschäftigt, und zwar gegen Bezahlung eines Fixums und von Provisionen aus den Geschäftsabschlüssen, wobei sich diese in Abschluß- und Folgeprovisionen gliederten. Seit 1. Juli 1986 ist der Kläger in Pension. Vor diesem Zeitpunkt war er ab 4. Dezember 1985 durchgehend im Krankenstand. In diesem Zeitraum hatte er gegen seinen Dienstge... mehr lesen...
Norm: ASVG §143 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter dem Titel "Folgeprovision" an einen Angestellten eines Versicherungsunternehmens, der im Außendienst tätig ist, ausbezahlte Beträge stellen, auch wenn sie Geschäftsabschlüsse betreffen, die außerhalb dieses Zeitraumes liegenden Bezüge für den Auszahlungszeitraum dar, die gemäß § 143 Abs 1 Z 3 ASVG für das Ruhen des Krankengeldanspruches zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §143 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter Bezug ist alles zu verstehen, was regelmäßig in einer bestimmten Abrechnungsperiode dem Dienstnehmer zufließt, nicht jedoch ausschließlich das, was in Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Arbeit während dieser Periode erhält. Entscheidungstexte 10 ObS 94/87 Entscheidungstext OGH 30.11.1987 10 ObS 94/87 Veröff: SSV-NF 1/59 = ZAS 198... mehr lesen...