Norm
ASVG §143 Abs1 Z3Rechtssatz
Unter dem Titel "Folgeprovision" an einen Angestellten eines Versicherungsunternehmens, der im Außendienst tätig ist, ausbezahlte Beträge stellen, auch wenn sie Geschäftsabschlüsse betreffen, die außerhalb dieses Zeitraumes liegenden Bezüge für den Auszahlungszeitraum dar, die gemäß § 143 Abs 1 Z 3 ASVG für das Ruhen des Krankengeldanspruches zu berücksichtigen sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083989Dokumentnummer
JJR_19871130_OGH0002_010OBS00094_8700000_002