RS OGH 1987/11/30 10ObS94/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1987
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Norm

ASVG §143 Abs1 Z3

Rechtssatz

Unter Bezug ist alles zu verstehen, was regelmäßig in einer bestimmten Abrechnungsperiode dem Dienstnehmer zufließt, nicht jedoch ausschließlich das, was in Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Arbeit während dieser Periode erhält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083980

Dokumentnummer

JJR_19871130_OGH0002_010OBS00094_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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