Norm: ASVG §131ASVG §135 Abs1GSVG §85 Abs2GSVG §96 Abs2Satzung der SVA der gewerblichen Wirtschaft §28
Rechtssatz: Der Versicherte hat keinen Rechtsanspruch auf die jeweils weltbeste medizinische Versorgung. Der Versichertengemeinschaft ist nicht zuzumuten, die wesentlich höheren Kosten einer Operation im Ausland zu übernehmen, wenn eine gleiche Operation mit ausreichender Erfolgswahrscheinlichkeit innerhalb des notwendigen Zeitraumes kostengün... mehr lesen...
Norm: ASVG §131ASVG §135 Abs1GSVG §85 Abs2GSVG §96 Abs2Satzung der SVA der gewerblichen Wirtschaft §28
Rechtssatz: Bei Fehlen einer entsprechenden Operationsmöglichkeit im Inland besteht auf Ersatz der Kosten einer in einem anderen Staat durchgeführten Operation nur auf der Grundlage der kostengünstigsten im Ausland zur Verfügung stehenden Operationsmöglichkeit. Entscheidungstexte 10 ObS 13... mehr lesen...
Norm: ASVG §131ASVG §135 Abs1
Rechtssatz: Der Grundsatz der freien Arztwahl ist nicht auf inländische Ärzte beschränkt. Entscheidungstexte 10 ObS 136/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 10 ObS 136/92 Veröff: SZ 65/159 = EvBl 1994/2 S 25 = SSV-NF 6/142 10 ObS 100/98y Entscheidungstext OGH 01.09.1998 10 ObS 100/98y nur: Grundsat... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich eines stationären Aufenthaltes in der internen Abteilung des Krankenhauses Bregenz vom 15. bis 18.11.1989 wurde beim Kläger eine Aortenstenose mit Dilatation der Aorta ascendens und eine leichte Linksherzhypertrophie diagnostiziert. Zur weiteren Abklärung war eine Herzkathederuntersuchung vorgesehen. Gleichzeitig wurde eine Antibiotika prophylaxe wegen Endokardititsgefahr eingeleitet und eine Echocardiographiekontrolle in einem halben Jahr vorgesehen. Am 25... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §45 Abs2ASVG §131ASVG §135 Abs1B?KUVG §59B?KUVG §63 Abs4
Rechtssatz: Als Wahlarzt ist ein Arzt anzusehen, der zur Kasse in keinem Vertragsverhältnis steht. Entscheidungstexte 10 ObS 22/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 10 ObS 22/92 Veröff: DRdA 1993,27 (Binder) = SSV-NF 6/41 10 ObS 340/98t Entscheidungstext OGH 09.0... mehr lesen...
Norm: ASVG §131
Rechtssatz: Ist bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes für die vorgenommene Behandlung in der Honorarordnung des Gesamtvertrages vorgesehen, daß die Honorierung diese Leistung mit der der jeweils erbrachten (nachfolgenden) Leistung abgegolten ist besteht kein Anspruch auf Ersatz dieser Kosten durch den Versicherungsträger (hier: Kosten der Vitalitätsprüfung durch einen Wahlzahnarzt). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger nahm am 1.März 1988 zur Behandlung seiner akuten Zahnschmerzen weder Vertragspartner noch eigene Einrichtungen der beklagten Partei, sondern den Dornbirner Wahl(zahn)arzt Dr.Reinhold F*** in Anspruch. Diesem bezahlte er dafür insgesamt 293 S, und zwar für eine Vitalitätsprüfung, die an sich zweckmäßig war und das Maß des Notwendigen nicht überschritt, 50 S, für ein Röntgen des Zahnes Nr 18 70 S, für eine diesbezügliche Lokalanästhesie 54 S, für die ... mehr lesen...