Norm
ASVG §131Rechtssatz
Bei Fehlen einer entsprechenden Operationsmöglichkeit im Inland besteht auf Ersatz der Kosten einer in einem anderen Staat durchgeführten Operation nur auf der Grundlage der kostengünstigsten im Ausland zur Verfügung stehenden Operationsmöglichkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0073052Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_010OBS00136_9200000_002