Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.4.1987 entschied die beklagte Partei, daß der Klägerin ab 1.1.1987 gemäß § 292 ASVG zur Witwenpension eine Ausgleichszulage von 4.050,10 S monatlich gebührt. Außerdem heißt es in dem Bescheid: "Sie werden verpflichtet, die Zahlungsaufnahme des italienischen Versicherungsträgers binnen 14 Tagen zu melden sowie die italienische Nachzahlung zur Verrechnung mit dem entstehenden Überbezug an Ausgleichszulage zur Verfügung zu halten." Mit Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei und von einem jugoslawischen Versicherungsträger eine Pension. Die jugoslawische Pension wird auf ein Konto der Klägerin bei einer jugoslawischen Kreditunternehmung überwiesen. Die beklagte Partei setzte die der Klägerin im Monat gebührende Ausgleichszulage mit Bescheid vom 6.5.1983 ab 1.1.1983 mit 1.144,70 S und mit Bescheid vom 7.11.1984 ab 1.3.1984 mit 1.544,20 S und ab 1.7.1984 mit 1.622,90 S fest, wobei jeweil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger seit 1.5.1987 die Erwerbsunfähigkeitspension. Sie betrug im Jahr 1987 3.969,70 S. Mit Bescheid vom 3.11.1987 entschied sie, daß dem Kläger zu seiner Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.5.1987 eine Ausgleichszulage nicht gebührt. Sie ging bei Erlassung dieses Bescheides davon aus, daß die Ehefrau des Klägers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert zum 1.1.1979 von 296.000 S führt. Durch die Pension... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §354 Z1ASVG §367 Abs2ASGG §2
Rechtssatz: Der über die Aufrechnung zu erlassende Bescheid kann gemäß § 2 ASGG durch Klage bei Gericht angefochten werden; die Bemerkung in der RV (zum ASVG 599 BlgNR 7 GP 49), die Rechtmäßigkeit und das Ausmaß der Aufrechnung seien im Verwaltungsrechtsweg (also nicht durch das Gericht) überprüfbar, steht mit dem Gesetzestext nicht im Einklang. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §354 Z1ASVG §355ASVG §367 Abs2ASGG §65 Abs1 Z1ASGG §67 Abs1ASGG §71 Abs1GSVG §71 Abs2
Rechtssatz: Bei der Aufrechnung auf die von den Versicherungsträgern zu erbringenden Geldleistungen handelt es sich um die Feststellung des Bestandes oder des Umfanges eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung betreffende Angelegenheiten und damit um Leistungssachen und Sozialrechtssachen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8.Februar 1988 rechnete die beklagte P*** DER A*** die Nachzahlung an Berufsunfähigkeitspension des Klägers für die Zeit vom 1. Oktober 1985 bis 30.November 1987 von 291.932,90 S zur Hälfte mit einer ihr gegen den Kläger zustehenden Forderung an Beiträgen zur Pensionsversicherung auf. Mit Bescheid vom 7.März 1988 rechnete sie von einer weiteren Nachzahlung von 19.915,20 S 8.261,20 S mit der erwähnten Beitragsforderung auf. In der dagegen erhobenen Klag... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §103ASVG §107ASVG §367 Abs2ASVG §368 Abs2
Rechtssatz: Hat der Versicherte den Beginn seiner Erwerbstätigkeit angezeigt - wozu er verpflichtet ist -, ist der Versicherungsträger berechtigt, aber auch verpflichtet, die Leistung zunächst als Vorschuss zu erbringen. Sofern nicht auf Grund der zur Verfügung stehenden Unterlagen ein anderer Betrag wahrscheinlicher ist, wird für die Höhe des Vorschusses der Betrag der zuletzt gebühr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger auf Grund seines Antrags vom 17. Februar 1979 seit 1. März 1979 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. In dem Bescheid vom 9. April 1979 über die Gewährung der Alterspension stellte sie zugleich die dem Kläger ab 1. März 1979 gebührende Ausgleichszulage mit S 1.323,50 monatlich fest, wobei sie Einkommen des Klägers aus einem von ihm gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb berücksichtigte. Auf Grund d... mehr lesen...
Norm: AbkSozSi Österreich - BRD Art45 Abs1ASVG §103B-KUVG §44BSVG §67GSVG §71
Rechtssatz: Diese Regelung will die Hereinbringung von echten Vorschüssen oder von zu Unrecht erbrachten Leistungen, die als Vorschüsse gelten, durch Aufrechnung, über die der österreichische Versicherungsträger nach § 367 Abs 2 ASVG einen Bescheid zu erlassen hat, erleichtern und daher über die die Aufrechnung regelnden und erschwerenden Bestimmungen des § 103 ASVG, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 18. Oktober 1978 gewährte die beklagte Partei dem Kläger ab 1. März 1974 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß und dazu ab 1. März 1975 eine Ausgleichszulage. Mit Bescheid vom 31. Juli 1976 gewährte die L*** O*** dem Kläger ab 1. Mai 1975 eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die sie mit Bescheid vom 20. Oktober 1976 ab 1. Juni 1975 in ein Altersruhegeld umwandelte und dieses mit Bescheid vom 23. Mai 1981 ab 1. Jänner 1976 neu berechnete. Die sic... mehr lesen...