Begründung: Die Antragsteller (§ 36 Abs 4 Z 4 Fall 1 und 2 KartG) begehren, der Antragsgegnerin aufzutragen, den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung in Bezug auf sein Fortdauern auch nach dem Ende der Anmeldungsmöglichkeit für das „KombiPaket" am 15. 1. 2008 dadurch abzustellen, dass sie a) die Preise für die Vorleistungsprodukte auf Bitstream-Ebene und/oder auf Ebene der Entbündelung und/oder auf Mobilfunkebene für die Dauer des Bestands der Verträge der Antragsgegnerin... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 10. 4. 2007 brachten die Antragstellerinnen (in der Folge: ASt) vor, sie seien als Eigentümerinnen bzw Errichtungsgesellschaft in ihren wirtschaftlichen Interessen dadurch betroffen, dass die Antragsgegnerinnen (in der Folge: AG) als führende inländische Unternehmen auf den betroffenen Märkten der Herstellung, Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen mit einem Marktanteil von zusammen zwischen 80 % und 100 % seit Ende der 80iger Jahre des ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : I. Das (Vor-)Verfahren 27 Kt 243, 244/02 (16 Ok 6/04; 16 Ok 3/05) römisch eins. Das (Vor-)Verfahren 27 Kt 243, 244/02 (16 Ok 6/04; 16 Ok 3/05) Mit Antrag gem § 8a KartG 1988 vom 2. 7. 2002 begehrte eine Mitbewerberin der dortigen Antragsgegnerin - letztere ist mit der Antragsgegnerin im vorliegenden Kartellverfahren identisch - die Feststellung, dass ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und ein Vereinbarungs- bzw Verhaltenskartell vorliege. Das... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §26KartG 2005 §50 Z2KartG 2005 §90
Rechtssatz: Das Kartellgesetz 2005 legt in seinem § 50 Z 2 ua für Verfahren nach § 26 KartG 2005 eine Rahmengebühr von bis zu EUR 30.000 fest. Das Kartellgesetz 1988 hat für das ursprünglich eingeleitete und nach § 90 KartG 2005 übergeleitete Verfahren in seinem § 80 Z 3 für Verfahren nach § 25 KartG 1988 eine Rahmengebühr von EUR 750 bis EUR 15.000 festgelegt. Während des Verfahrens wurde als... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen beantragten einerseits die Feststellung der Durchführung eines Zusammenschlusses in verbotener Weise (§ 42a Abs 5 KartG) und damit in unmittelbaren Zusammenhang die Untersagung der Durchführung eines Kartells. Ihren ausführlichen Antrag (27 Seiten) stützten sie im Wesentlichen darauf, dass die Zweit- bis Siebentantragsgegnerin die Erstantragsgegnerin als Gemeinschaftsunternehmen gegründet hätten, dabei aber über die Angaben im Zusammenschlussverfa... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §28 Abs1KartG 2005 §90 Z3 lita
Rechtssatz: Hat sich der zu beurteilende Sachverhalt zur Gänze im Geltungszeitraum des KartG 1988 ereignet, kommt eine Feststellung für die Vergangenheit (§ 28 Abs 1 KartG 2005) nach der ausdrücklichen Anordnung der Übergangsbestimmungen des § 90 Z 3 lit a KartG 2005 nicht in Betracht. Entscheidungstexte 16 Ok 1/06 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte mit am 4. 5. 2005 überreichtem Schriftsatz, gem § 8a KartG festzustellen, „ob und inwieweit der zuvor geschilderte Sachverhalt dem KartG 1988 unterliege und bejahendenfalls, allfällig sich ergebende Maßnahmen zu setzen". Das Erstgericht leitete ein Verbesserungsverfahren ein und erteilte der Antragstellerin ua den Auftrag, den Sachverhalt, für den sie die Feststellung nach § 8a KartG beantragt hat, auf Vollständigkeit hin zu überprüfen, ge... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §28 Abs1KartG 2005 §90 Z3 lita
Rechtssatz: Hat sich der zu beurteilende Sachverhalt zur Gänze im Geltungszeitraum des KartG 1988 ereignet, kommt eine Feststellung für die Vergangenheit (§ 28 Abs 1 KartG 2005) nach der ausdrücklichen Anordnung der Übergangsbestimmungen des § 90 Z 3 lit a KartG 2005 nicht in Betracht. Entscheidungstexte 16 Ok 1/06 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller legte dem Erstgericht die Muster einer "Ausschreibung Sponsorvertrag für Tennisbälle" und eines "Sponsorvertrages" vor. Zur Klärung, ob sein in diesen Urkunden verkörpertes neues "Ballsystem" zulässig sei, beantragte er - gestützt auf § 8a KartG -, das Kartellgericht möge feststellen, Der Antragsteller legte dem Erstgericht die Muster einer "Ausschreibung Sponsorvertrag für Tennisbälle" und eines "Sponsorvertrages" vor. Zur Klärung, ob sein in diesen U... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegnerin sind Gesellschaften mbH österreichischen Rechts und befassen sich mit der Rückerstattung von Verkehrssteuern (insbesondere der Umsatzsteuer) an Touristen mit dem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, die Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet ausführen. Beide bieten Einzelhändlern die Abwicklung der Rückerstattung der Umsatzsteuer bei sogenannten Touristenexporten, die der Einzelhändler bei einem Umsatzgeschäft von Touristen als Teil d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin betreibt ein Unternehmen, das seit 1991 Verpackungsmaterial aus Styropor (= expandiertes Polystyrol, EPS) sammelt und verwertet, um daraus wärmedämmende Baustoffe herzustellen. Sie ist auf eine ausreichende und möglichst gleichmäßige Belieferung mit EPS-Abfällen angewiesen und an längerfristigen Lieferverträgen mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren interessiert. Sie erzielt etwa 25% ihres Gesamtumsatzes, das sind rund 12 bis 14 Mio S, mit der Vera... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §8aKartG 1988 §25KartG 1988 §35KartG 2005 §26KartG 2005 §28 Abs1KartG 2005 §90 Z3 lita
Rechtssatz: Nur ein aktuelles, im Zeitpunkt der Entscheidung noch andauerndes kartellrechtswidriges Verhalten kann Gegenstand eines Untersagungsauftrags gemäß § 25 Abs 1 KartG sein; ist das verbotswidrige Verhalten endgültig beendet, mangelt es am Tatbestand eines Kartells, das für die Zukunft untersagt werden könnte. Daher scheidet die Unter... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die österreichische Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Konzerns mit Sitz in den USA, der in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig ist; sie bietet in Österreich unter anderem medizinische Kernspintomographen an. Auch die Antragsgegner sind österreichische Tochtergesellschaften weltweit tätiger Konzerne mit Sitz in den Niederlanden (Erstantragsgegnerin) und Deutschland (Zweitantragsgegnerin), die ebenfalls in einer großen Zahl unterschiedli... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §8aKartG 1988 §25KartG 1988 §35KartG 2005 §26KartG 2005 §28 Abs1KartG 2005 §90 Z3 lita
Rechtssatz: Nur ein aktuelles, im Zeitpunkt der Entscheidung noch andauerndes kartellrechtswidriges Verhalten kann Gegenstand eines Untersagungsauftrags gemäß § 25 Abs 1 KartG sein; ist das verbotswidrige Verhalten endgültig beendet, mangelt es am Tatbestand eines Kartells, das für die Zukunft untersagt werden könnte. Daher scheidet die Unter... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §90KartG 1988 §92
Rechtssatz: Die Mitglieder des Kartellobergerichtes werden gemäß § 90 KartG 1988 vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt, wobei den in § 92 KartG 1988 genannten Organisationen in Ansehung der Beisitzer nur ein Vorschlagsrecht, nicht aber ein Entsendungsrecht zukommt. Die Einräumung eines Vorschlagsrechtes ist aber verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §90KartG 1972 §94 Abs1
Rechtssatz: Der Paritätische Ausschuß ist allgemein befugt, beim Kartellgericht zur Durchführung der ihm vom Kartellgericht zugewiesenen Aufgaben einzuschreiten, daher auch zu Fristerstreckungsanträgen legitimiert. Entscheidungstexte Okt 12/74 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 Okt 12/74 Veröff: ÖBl 1974,70 ... mehr lesen...