Begründung: Die Antragstellerin ist eine GmbH mit Sitz in Wien, deren Anteile zu 100 % von der deutschen I***** AG gehalten werden. Die Antragstellerin stellte am 11. 2. 1997 einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Sammel- und Verwertungssystems gemäß § 7a AbfallwirtschaftsG (AWG) iVm § 11 Verpackungsverordnung (VVO) beim Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie. Dieses Sammelsystem (in der Folge: "EVA-System") soll den der VVO unterworfenen Unternehmern (Herstel... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 57 KartG hat nur den Zweck, bei Bedenken gegen das (Nichtvorliegen) Vorliegen eines Wirkungskartells den Antrag auf Einleitung eines Prüfungsverfahrens aufzutragen. Entscheidungstexte Okt 2/92 Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 2/92 Veröff: ÖBl 1992,69 European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurden auf Antrag der Amtspartei Republik Österreich die Mitglieder der Vertriebsbindung "M*****", nämlich 1. der Vertriebsbinder M***** GesmbH in Klagenfurt und 2. die gebundenen Mitglieder der Vertriebsbindung, darunter die Rekurswerberin, aufgefordert, als Mitglieder eines Wirkungskartells (§ 10 Abs.1 KartG) binnen einem Monat ab Zustellung des Beschlusses beim Kartellgericht die Genehmigung des Kartells zu beantragen, und iS des § 57 Ab... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2
Rechtssatz: Gegen § 57 Abs 2 Satz 2 KartG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es handelt sich um eine Art gesetzlicher Bestimmung eines Zustellbevollmächtigten. Diese Einrichtung erscheint bei einer (hier gegebenen) großen Zahl angeblicher Kartellmitglieder auch sachlich gerechtfertigt. Entscheidungstexte Okt 1/92 Entscheidungstext OGH 27.04.199... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2
Rechtssatz: Daß die Aufforderung ohne weitere Prüfung erfolgt, bedeutet nicht, daß das Kartellgericht an den Antrag einer Amtspartei gebunden wäre und es dadurch zu einem Verstoß gegen das Gebot der Trennung der Justiz von der Verwaltung käme. Entscheidungstexte Okt 4/90 Entscheidungstext OGH 22.05.1990 Okt 4/90 Veröff: ÖBl 1990,234 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2
Rechtssatz: Das KartG 1988 unternahm im § 57 den Versuch, den allfälligen Mitgliedern eines solchen Verhaltenskartells in möglichst einfacher und kostensparender Weise vor Augen zu führen, daß der Verdacht des Bestehens eines Kartells geäußert wurde und die Durchführung eines solchen Rechtsfolgen nach sich zieht. Den Antragsgegnern soll durch die Aufforderung nur zur Kenntnis gebracht werden, daß eine Amtspartei der Me... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2
Rechtssatz: Die in § 57 Abs 2 KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach § 57 KartG zunächst nicht geprüft wird, ob ein Verhaltenskartell vorliegt oder nicht. Entscheidungstexte Okt 4/90 Entscheidungstext OGH 22.05.1990 Okt 4/... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2
Rechtssatz: Einer näheren
Begründung: der Aufforderung durch das Kartellgericht bedarf es nicht, weshalb auch eine Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 oder 9 ZPO nicht gegeben ist. Sind die Antragsgegner der Meinung, es liege kein genehmigungspflichtiges Verhaltenskartell vor, weil etwa die Ausnahmen des § 11 Abs 2 KartG gegeben seien, brauchen sie nur der Aufforderung nicht nachzukommen und es entstehen ihnen kein... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §57 Abs2
Rechtssatz: Bei der Vorschrift des § 57 Abs 2 KartG handelt es sich um eine lex specialis, die der allgemeinen Vorschrift des § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG vorgeht. Entscheidungstexte Okt 4/90 Entscheidungstext OGH 22.05.1990 Okt 4/90 Veröff: ÖBl 1990,234 Okt 2/92 Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt ... mehr lesen...