Norm
KartG 1988 §57 Abs2Rechtssatz
Daß die Aufforderung ohne weitere Prüfung erfolgt, bedeutet nicht, daß das Kartellgericht an den Antrag einer Amtspartei gebunden wäre und es dadurch zu einem Verstoß gegen das Gebot der Trennung der Justiz von der Verwaltung käme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063700Dokumentnummer
JJR_19900522_OGH0002_000OKT00004_9000000_006