RS OGH 1990/5/22 Okt4/90, Okt1/92, Okt2/92, Okt5/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1990
beobachten
merken

Norm

KartG 1988 §57 Abs2

Rechtssatz

Die in § 57 Abs 2 KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach § 57 KartG zunächst nicht geprüft wird, ob ein Verhaltenskartell vorliegt oder nicht.

Entscheidungstexte

  • Okt 4/90
    Entscheidungstext OGH 22.05.1990 Okt 4/90
    Veröff: ÖBl 1990,234
  • Okt 1/92
    Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 1/92
    Vgl auch
  • Okt 2/92
    Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 2/92
    Auch; Beisatz: Hier: Wirkungskartell. (T1) Veröff: ÖBl 1992,69
  • Okt 5/92
    Entscheidungstext OGH 09.11.1992 Okt 5/92
    Vgl auch; Beisatz: Das gesetzliche Gebot, die Aufforderung ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen (§ 57 Abs 2 KartG), besagt nur, daß der Vorsitzende von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptungen auszugehen hat; eine Prüfung der rechtlichen Schlüssigkeit des Antrags ist jedoch vorzunehmen. (T2) Veröff: ÖBl 1993,29

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063682

Dokumentnummer

JJR_19900522_OGH0002_000OKT00004_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten