Begründung: Die Beklagte ist österreichische Generalimporteurin für Neufahrzeuge und Originalersatzteile der Marke S***** und innerhalb der S*****-Vertriebsorganisation ausschließlich zuständig, in Österreich Händler- und Serviceverträge abzuschließen. Die Klägerin ist ein auf den Verkauf von Neufahrzeugen und die Erbringung von Werkstättenleistungen spezialisiertes Unternehmen. Sie hat - anscheinend nach einer schon länger bestehenden Geschäftsbeziehung - Ende 2003 einen (weitere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein in die Psychotherapeutenliste eingetragener selbständiger Psychotherapeut, der seinen Beruf in freier Praxis ausübt. Er steht mit keiner der drei Beklagten in Vertragsbeziehung. Die Erstbeklagte ist Trägerin der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesland Salzburg. Zweit- und Drittbeklagter sind private Vereine, die sich zur ARGE-Psychotherapie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (in der Folge: ARGE) mit dem Zweck der Umsetzung der „Leis... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Marktführerin auf dem österreichischen Markt für Rechtsanwaltssoftware, ihr Produkt verwenden derzeit etwa 55 % der Anwaltskanzleien. Die Klägerin vertreibt ebenfalls eine Rechtsanwaltssoftware und hat einen Marktanteil von knapp 12 %. Der dritte (wirtschaftlich relevante) Anbieter ist ein am Verfahren nicht beteiligtes Unternehmen, das auf einen Marktanteil von knapp über 12 % kommt. Die Beklagte weist für ihre Standardsoftware folgende Listenpreise a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen betreiben und verwalten das Einkaufszentrum „U*****" in L***** bei L*****, die Antragsgegnerin das Einkaufszentrum „P*****" in P***** bei L*****. Beide Einkaufszentren sind nahezu gleichzeitig im Jahr 1989/1990 entstanden und rund 900 m voneinander entfernt. Beide sind Einkaufszentren von überregionaler Bedeutung mit einem gemischten Branchensortiment und einer Reihe von „Ankermarken" als Frequenzbringer. Die Verkaufsfläche der P***** der Antrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, deren Sitz in Deutschland liegt, führt Reiseveranstaltungen, insbesondere Donaukreuzfahrten durch. Sie ist Eigentümerin der Schiffe „MS Theodor Körner" und „MS Franz Liszt", mit denen sie auf der Donau Kreuzfahrten von Deutschland nach Ungarn durchführt. Eigentümerin der Hafenliegenschaften ist die Republik Österreich, die Beklagte ist Pächterin dieser Grundstücke und betreibt darauf den Personenhafen. Sie hat auf diesem Areal das ausschließliche R... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sie an dem von ihr betriebenen Kino in W***** „Filmbühne W*****" mit Filmkopien jener Filme, die von der Antragsgegnerin österreichweit mit zumindest 50 Filmkopien gestartet werden und die von der Antragstellerin bei der Antragsgegnerin mindestens vier Wochen vor dem Filmstart bestellt werden, insbesondere mit dem Film „Asterix bei den Olympischen Spielen", zum jeweiligen Filmstart zu beliefern. Außerdem... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist ein österreichweit tätiger Reiseveranstalter mit dem Schwerpunkt auf Radreisen. Die Antragsgegnerin ist eine nach dem oberösterreichischen Tourismusgesetz errichtete Landestourismusorganisation, die zur allgemeinen Förderung der Tourismus- und der Freizeitwirtschaft in Oberösterreich, insbesondere des Tourismusmarketing, der Tourismusentwicklung, der Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter in den Tourismusorganisationen und sonstiger dem Tou... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Ö*****". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist als Verlegerin mit den Tageszeitungen „K***** Zeitung" und „K*****" marktbeherrschendes Unternehmen im Sinn des § 4 Abs 2 Z 1 KartG auf dem örtlich und sachlich relevanten inländischen Markt des Vertriebs von Tageszeitungen. Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Ö*****". Die Erstbeklagte, deren persönlich haft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Kunsthändler und betreibt unter anderem eine Online-Galerie. Zu diesem Zweck schloss er mit einer Kreditkartengesellschaft (in der Folge: AG) einen Händlervertrag, der es seinen Kunden ermöglichte, unter Vorlage einer Kreditkarte zu zahlen. Mit Zusatzvereinbarung vom 5. November 2001 wurde dieser Vertrag auch auf Zahlungen ohne Vorlage der Kreditkarte ausgedehnt. Punkt 3. der Zusatzvereinbarung lautet: „Das Vertragsunternehmen [das ist hier der ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die bundesweit tätige Beklagte ist eine Sozialversicherungsträgerin und sorgt in dem ihr durch das ASVG übertragenen Aufgabenbereich unter anderem dafür, dass die bei ihr versicherten Personen (das sind rund 3,3 % aller im Inland sozialversicherten Personen) und deren mitversicherte Angehörige auf ihre Rechnung (abgesehen von einem Selbstbehalt des Versicherten in Höhe von 14 %) entweder in ihren Einrichtungen oder bei ihren Vertragsärzten die gesetzlich vorgesehene... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin wurde 2001 als "joint venture" der Styria Medien AG und der niederländischen Post gegründet. Sie betrat den österreichischen Markt im Zuge der Deregulierung des Postsektors, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zustellung adressierter und unadressierter Printprodukte sowie periodisch erscheinender Zeitschriften anzubieten. Darunter fallen neben (Tages-, Wochen- und Monats-) Zeitungen auch Flugblätter, Prospekte und "Gratiszeitungen" (regionale ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Kronen Zeitung" und "KURIER", die bundeslandweise in unterschiedlichen Mutationsausgaben erscheinen. Die Antragstellerin nimmt alle technischen und kommerziellen Belange der "Tiroler Krone" und des "KURIER Tirol" wahr. Die Erstantragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitungen "Tiroler Tageszeitung" und "Die NEUE Zeitung für Tirol" (im Folgenden: "NEUE"), die seit 25. 9. 2004 erscheint. Die Zweitantragsgegnerin h... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsgegnerinnen und Gegnerinnen der gefährdeten Partei (im Folgenden Antragsgegnerinnen) gehören einem Mineralölkonzern an. Eine von dessen Gesellschaften hat mit einer OEG, der der Antragsteller, die gefährdete Partei (im Folgenden VP) angehört, am 28. 6. 2002 (neuerlich) einen Tankstellen-Agenturvertrag betreffend eine Tankstelle in Wien geschlossen. Dieser Vertrag hat unter anderem folgenden Inhalt: "1. Vertragsgegenstand: Die B***** räumt dem VP das Rec... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art81KartG 1988 §34KartG 2005 §4
Rechtssatz: Marktbeherrschend ist ein Unternehmen dann, wenn es im Verhältnis zu den anderen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat, wobei insbesondere die Finanzkraft, die Beziehungen zu anderen Unternehmen, die Zugangsmöglichkeiten zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie die Umstände zu berücksichtigen sind, die den Marktzutritt für andere Unternehmer beschränken. ... mehr lesen...
Begründung: 1.) Vorauszuschicken ist, dass im Revisionsverfahren nur mehr die von der beklagten Partei bis zur Höhe der Klagsforderung eingewendeten Gegenforderung strittig ist; der Ausspruch über das Zurechtbestehen der Klagsforderung wurde bereits im Berufungsverfahren nicht mehr bekämpft. 2.) Die beklagte Partei machte einen Schadenersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns geltend, weil die klagende Partei von ihr höhere Preise als von Mitbewerbern verlangt und den Markt abgesch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist ein Unternehmen, das nicht persönlich adressiertes Werbematerial, insbesondere Prospekte und Kataloge, verteilt. Sie ist über verschiedene andere Unternehmen mittelbar ein Tochternunternehmen der niederländischen Post. Klassische Prospekte, Zeitungsbeilagen, ganzseitige Inserate und Druckstrecken unterscheiden sich in der Gestaltung ihres Inhaltes nicht oder nur unwesentlich. Die Konsumenten unterscheiden bei der Aufnahme der Werbebotschaft nicht,... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegnerin befassen sich mit der Zustellung von Printmedien (Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Monatszeitungen). Die Antragsgegnerin ist zur Erbringung dieser Dienstleistung als "Österreichische Post" im Rahmen des ihr übertragenen "Universaldienstes" gesetzlich verpflichtet. Zur Sicherstellung der dauerhaften Erbringung des Universaldienstes ist der Antragsgegnerin der reservierte Postdienst vorbehalten. Beim Postzeitungsversand handelt es sic... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Die Antragsgegnerin ist ehemalige Monopolistin im Bereich der Telekommunikation und erbringt entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften zahlreiche Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit, wobei die bedeutsamsten der öffentliche Sprachtelefondienst mittels Mobil- und Festnetzes und der öffentliche Mietleistungsdienst sind. Mitbewerber der Antragsgegnerin auf dem Markt für Telekommunikationsdienste über Festnetz (in der ... mehr lesen...
Norm: KarG §34KartG §42b Abs2 Z2
Rechtssatz: Unter Marktmacht ist die Fähigkeit eines Unternehmens zu verstehen, seine Geschäftstätigkeit in nennenswertem Umfang unabhängig von den Marktbedingungen (vom Verhalten anderer Marktteilnehmer) gestalten zu können. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe (Verstärkung der "vertikalen Integration") ist grundsätzlich geeignet, wirtschaftliche Macht zu vergrößern. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Rechtsträgerin eines selbständigen Ambulatoriums für physikalische Medizin in T*****. Die Antragsgegnerin ist die für N***** zuständige Gebietskrankenkasse. Die Antragsgegnerin schloss im eigenen Namen und im Namen von drei Gebietskrankenkassen, von drei Betriebskrankenkassen und der V***** am 16. 7. 1997 einen Vertrag über die physiotherapeutische Behandlung an Versicherten auf Rechnung des Versicherungsträgers. Etwa 75 % aller von der Antragst... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Gesellschaft mbH betreibt ein nicht bettenführendes Ambulatorium in der Betriebsform einer privaten Krankenanstalt zur Durchführung medizinisch-chemischer Labordiagnostik. Die Antragsgegnerin ist eine Gebietskrankenkasse. Sie schloss mit der Antragstellerin einen am 01. 10. 1997 in Kraft getretenen Vertrag über die Durchführung von Laboruntersuchungen an gegenüber der Antragsgegnerin und anderen von dieser vertretenen Krankenversicherungsträgern anspr... mehr lesen...
Begründung: Allgemein voranzustellen ist, dass die Antragsgegnerin die ehemalige Monopolistin im Bereich der Telekommunikation ist. Sie erbringt entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften zahlreiche Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit, wobei die bedeutsamsten der öffentliche Sprachtelefondienst mittels des Mobil- und Festnetzes und der öffentliche Mietleitungsdienst sind. Die Antragsgegnerin ist zur Verbindungsnetzbetreiber-Vorauswahl ("Preselection") gesetzlich ... mehr lesen...
Begründung: Bis zum Inkrafttreten des Poststrukturgesetz BGBl 1996/201 hat der Bund ua die Postdienste als Eigenunternehmen ("Bundesbetrieb") im Rahmen der Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Dann wurden die Aufgaben der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (abgekürzt: PTA) übertragen. Im Jahre 1999 erfolgte die Aufspaltung der PTA und die Gründung der Antragsgegnerin, der Österreichischen Post AG. Diese führte die mit den Trafikanten bestehenden Rechtsverhältnisse fort.... mehr lesen...
Norm: KartG §34KartG §42b Abs2 Z2KartG §42b Abs3 Z1KartG §42b Abs4
Rechtssatz: Verspricht ein beabsichtigter Zusammenschluss in mancher Hinsicht Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen im Sinne des § 42b Abs 3 Z 1 KartG (hier vor allem: Belebung des Leistungswettbewerbs zwischen den beiden dann etwa gleich großen Anbietern zufolge verbesserter Kapitalausstattung und Stärkung des Werbemediums "Außenwerbung" im sich absehbar verschärfenden "int... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §34
Rechtssatz: Haben Lizenzverträge zur Folge, dass auf dem österreichischen Markt für Turnierbälle nur die in den Lizenzverträgen zugelassenen und nur im offiziellen Vertriebsnetz erhältlichen Bälle der „Ballpartner" mit ÖTV-Aufdruck verwendet werden dürfen, wird der Markt für Turnierbälle damit abgeschottet. Sind davon jedenfalls mehr als 5% des österreichischen Markts für Tennisbälle betroffen, ist damit die durch die Lizen... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin handelt mit Sportartikeln, insbesondere mit Tennisbällen der Marke TRETORN. Sie ist Generalvertreterin der in Schweden ansässigen Zweitklägerin für TRETORN-Produkte in Österreich. Zweck des erstbeklagten Vereins ist es, die Interessen des Tennissports in Österreich zu wahren und zu fördern. Der Erstbeklagte ist der Dachverband der neun Landestennisverbände, die ihm als ordentliche Mitglieder angehören. Außerordentliche Mitglieder sind österreichische T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist nach Umwandlung gemäß § 2 UmwG zum 20. 5. 2000 Gesamtrechtsnachfolgerin der S***** AG (SAV). Dieses Unternehmen (in der Folge: Generalimporteurin) war bis zum 28. 7. 1999 Generalimporteurin von Kraftfahrzeugen der Marken Fiat, Alpha Romeo und Lancia für Österreich. Die Beklagte betrieb als Gebietshändlerin in Völs einen KFZ-Handel mit Neuwagen und Ersatzteilen dieser Marken. Zum 29. 7. 1999 kündigte die Klägerin den zwischen den Streitteilen ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin betreibt als Tochtergesellschaft eines international tätigen Konzerns in Österreich zwei Kinocenter, eines in 1030 Wien mit 10 Sälen und ein weiteres in Wr. Neustadt, mit 8 Kinosälen. Sie kooperiert mit 7 - 8 Filmverleihgesellschaften und steht in einer ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Filmverleih der Antragsgegnerin. Von ihr bezog sie im Jahr 2000 rund 17 % der gespielten Filme. Tochtergesellschaften der Antragsgegnerin betreiben 10 Cineplex-Kino... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §34KartG 1988 §42bKartG 2005 §4
Rechtssatz: Zum sachlich und örtlich relevanten Markt für juristische Fachliteratur. Entscheidungstexte 16 Ok 9/01 Entscheidungstext OGH 17.12.2001 16 Ok 9/01 Veröff: SZ 74/199 4 Ob 201/02s Entscheidungstext OGH 15.10.2002 4 Ob 201/02s Auch; nur: Zum sachlich und örtlich relevan... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und gefährdete Partei (im Folgenden Antragstellerin) ist ein Unternehmen, das nicht persönlich adressiertes Werbematerial, insbesondere Prospekte und Kataloge, verteilt. Es verfügt in diesem Markt der Zustellung von nicht persönlichen adressierten Massensendungen über einen Marktanteil von etwa 5 %. Hingegen entfallen auf die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei, die Österreichische Post AG 42 % des Marktes und ein weiteres mit ihr verb... mehr lesen...