RS OGH 2004/8/5 26Kt132/04 (26Kt167/04 ,26Kt168/04-48)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2004
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Norm

KarG §34
KartG §42b Abs2 Z2

Rechtssatz

Unter Marktmacht ist die Fähigkeit eines Unternehmens zu verstehen, seine Geschäftstätigkeit in nennenswertem Umfang unabhängig von den Marktbedingungen (vom Verhalten anderer Marktteilnehmer) gestalten zu können. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe (Verstärkung der "vertikalen Integration") ist grundsätzlich geeignet, wirtschaftliche Macht zu vergrößern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000648

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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