Norm
KarG §34Rechtssatz
Unter Marktmacht ist die Fähigkeit eines Unternehmens zu verstehen, seine Geschäftstätigkeit in nennenswertem Umfang unabhängig von den Marktbedingungen (vom Verhalten anderer Marktteilnehmer) gestalten zu können. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe (Verstärkung der "vertikalen Integration") ist grundsätzlich geeignet, wirtschaftliche Macht zu vergrößern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000648Im RIS seit
08.11.2011Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011