Norm: KartG 1988 §142 Z1 litdKartG 1988 §143KartG 2005 §29KartG 2005 §30
Rechtssatz: Zur Methode der Bemessung einer Geldbuße. Entscheidungstexte 16 Ok 5/08 Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 5/08 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124136 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Norm: KartG §22KartG 1988 §2aKartG 1988 §41KartG 1988 §142 Z1 litdKartG 2005 §7KartG 2005 §22KartG 2005 §29KartG 2005 §30KartG 2005 §36 Abs2
Rechtssatz: Bei der Bestimmung der Höchstgrenze einer Geldbuße nach § 142 Z 1 lit d KartG 1988 ist die Berechnungsvorschrift des § 2a KartG 1988 anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass miteinander im Sinn des § 41 KartG 1988 verbundene Unternehmen als ein einziges Unternehmen gelten. Entsc... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Die Beendigung der Beteiligung eines Unternehmens an der Durchführung einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung oder die Einstellung eines auf die Verfälschung des Wettbewerbs abzielenden abgestimmten Verhaltens bedarf einer klaren und deutlichen Willenserklärung gegenüber den anderen Beteiligten. Entscheidungstexte 16 Ok 5/08 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Die Verantwortlichkeit mehrerer an einer einheitlichen Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Dauer der Zuwiderhandlung und umfasst auch Verhaltensweisen anderer Kartellmitglieder, an denen das betroffene Unternehmen selbst nicht beteiligt ist, sofern sie im Rahmen des Gesamtkartells erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen wusste oder wissen ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Innerhalb komplexer Organisationen zu dem gleichen Zweck getroffene Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen sind für ihre gesamte Dauer als einheitliche Zuwiderhandlung zu beurteilen. Entscheidungstexte 16 Ok 5/08 Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 5/08 European... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Einer juristischen Person ist das wettbewerbswidrige Verhalten ihrer Organe und sonstigen Entscheidungsträger insoweit zuzurechnen, als diese in Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben handeln oder ihr Verhalten auf dienstlichen Weisungen beruht. Entscheidungstexte 16 Ok 5/08 Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 5/08 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Sind an einer Zuwiderhandlung mehrere Unternehmen beteiligt, kann die Verantwortung des einzelnen Unternehmens für die Gesamtzuwiderhandlung einschließlich des Verhaltens, das von anderen beteiligten Unternehmen an den Tag gelegt worden ist, aber dieselbe wettbewerbswidrige Bestimmung oder Wirkung hat, nicht schon allein deshalb ausgeschlossen sein, weil jedes Unternehmen sich auf eine ihm... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §29Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art23
Rechtssatz: Wie für die Geldbuße nach dem europäischen Wettbewerbsrecht (Art 23 VO 1/2003) gilt auch für § 29 KartG, dass die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen nicht dadurch berührt wird, dass das die Zuwiderhandlung begründende Verhalten und die Möglichkeit nachteiliger Auswi... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §29
Rechtssatz: Der für den Höchstbetrag der Geldbuße relevante Gesamtumsatz ist der weltweite Gesamtumsatz, nicht bloß der Inlandsumsatz. Entscheidungstexte 16 Ok 8/07 Entscheidungstext OGH 21.01.2008 16 Ok 8/07 Veröff: SZ 2008/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123092 ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §29KartG 2005 §30WettbG §11a Abs2
Rechtssatz: Bei der Bemessung von Geldbußen nach § 29 Z 2 lit c KartG kommt dem Merkmal der fehlenden Bereicherung - anders als etwa bei § 29 Z 1 lit a KartG - nur untergeordnete Bedeutung zu, ist doch schwer vorstellbar, dass die Nichterfüllung eines Auftrags nach § 11a Abs 2 WettbG als solche überhaupt zu einer Bereicherung führen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §9 Abs1KartG 2005 §29StPO §207
Rechtssatz: Ein im außerstreitigen Verfahren beim Kartellgericht einzubringender Antrag auf Verhängung einer Geldbuße ist nicht an den formstrengen Erfordernissen einer strafrechtlichen Anklageschrift zu messen. Entscheidungstexte 16 Ok 4/07 Entscheidungstext OGH 12.09.2007 16 Ok 4/07 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §142KartG 2005 §29VStG §21 Abs1StGB §34StGB §42
Rechtssatz: Die Geldbuße nach der KartGNov 2002 ist nach ihrem Zweck und ihrer Wirkung eine Sanktion mit strafrechtsähnlichem Charakter. Von der Verhängung einer Geldbuße ist - in Analogie zu § 42 StGB (nunmehr § 191 Abs 1 StPO) und § 21 Abs 1 VStG - im Fall geringer Schuld und unbedeutender Folgen abzusehen, wenn eine Bestrafung weder aus spezial - noch generalpräventiven Gründen... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §142 Z1KartG 1988 §143KartG 2005 §29KartG 2005 §30
Rechtssatz: Anwendungsvoraussetzung für § 142 Z 1 KartG ist Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Dies ergibt sich aus Art 143 KartG. Der Oberste Gerichtshof hat keine Bedenken gegen eine ausreichende Bestimmtheit des § 143 KartG. Entscheidungstexte 16 Ok 12/04 Entscheidungstext OGH 20.12.2004 16 Ok 12/04 ... mehr lesen...