Norm
KartG 2005 §29Rechtssatz
Bei der Bemessung von Geldbußen nach § 29 Z 2 lit c KartG kommt dem Merkmal der fehlenden Bereicherung - anders als etwa bei § 29 Z 1 lit a KartG - nur untergeordnete Bedeutung zu, ist doch schwer vorstellbar, dass die Nichterfüllung eines Auftrags nach § 11a Abs 2 WettbG als solche überhaupt zu einer Bereicherung führen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123093Im RIS seit
20.02.2008Zuletzt aktualisiert am
29.08.2011