Norm: KartG 2005 §5KartG 2005 §26
Rechtssatz: Ein Eingriff in die Rechtsposition von Kunden, die durch missbräuchliche Maßnahmen begünstigt werden, kann bei einem besonders schwerwiegenden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nicht von vornherein ausgeschlossen werden, wenn der Eingriff - abgesehen von (ohnedies stets nur subsidiär zulässigen) noch einschneidenderen strukturellen Maßnahmen wie der Spaltung einer Gesellschaft und der Üb... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §5KartG 2005 §26
Rechtssatz: Um zu verhindern, dass die Auswirkungen des missbräuchlichen Verhaltens bestehen bleiben, kann zum Schutz bzw zur Wiederherstellung des Wettbewerbs nicht nur ein Verbot der Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses mit Kunden, die von einem Teilnehmer mit marktbeherrschender Stellung im Wege eines missbräuchlichen Verdrängungswettbewerbs durch extrem günstige Konditionen angelockt wurden, sondern ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §26KartG 2005 §28 Abs1KartG 2005 §50 Z2KartG 2005 §52 Abs2
Rechtssatz: Stellt die Antragsgegnerin das mit Abstellungsantrag verfolgte Verhalten während des laufenden Verfahrens infolge eines Vergleichsabschlusses in einem Parallelverfahren ein, ist die Antragstellerin in der Sache als obsiegend zu behandeln, wenn sie ihre Anträge auf Kosten einschränkt. Stellt sie hingegen ihr Abstellungsbegehren (§ 26 KartG) auf ein Feststellu... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §26MRK Art6 Abs2 III. WettbG §11a Abs3Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art2
Rechtssatz: Im kartellgerichtlichen Ermittlungsverfahren wird in §11a Abs3WettbG die Grenze der Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten dort gezogen, wo die Gefahr besteht sich strafgerichtlicher Verfolgung auszusetzen, wohingegen die kartellrechtlic... mehr lesen...
Norm: JN §§19 ffKartG 2005 §26KartG 2005 §38MRK Art6 II3
Rechtssatz: Die Auffassung, dass das kartellgerichtliche Abstellungsverfahren strafrechtlichen Charakter habe, wird weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung vertreten. Der Judikatur des EGMR, die sich auf das Vorliegen zweier Strafverfahren und daraus folgenden Konsequenzen für die Befangenheit von Richtern bzw die Unparteilichkeit des Gerichts bezieht, ist daher für das kartellg... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §26KartG 2005 §50 Z2KartG 2005 §90
Rechtssatz: Das Kartellgesetz 2005 legt in seinem § 50 Z 2 ua für Verfahren nach § 26 KartG 2005 eine Rahmengebühr von bis zu EUR 30.000 fest. Das Kartellgesetz 1988 hat für das ursprünglich eingeleitete und nach § 90 KartG 2005 übergeleitete Verfahren in seinem § 80 Z 3 für Verfahren nach § 25 KartG 1988 eine Rahmengebühr von EUR 750 bis EUR 15.000 festgelegt. Während des Verfahrens wurde als... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §35 Abs1KartG 1988 §142 Z1 litbKartG 1988 §143bKartG 2005 §5 Abs1KartG 2005 §26EG Amsterdam Art82ABGB §879 Abs1 AIbABGB §879 CII3
Rechtssatz: Als vom Kartellgericht - auf Antrag einer Amtspartei - aufzuerlegende Sanktion gegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sieht § 142 Z 1 lit b KartG eine Geldbuße und § 143b KartG die Veröffentlichung der Geldbußenentscheidung vor. Auch wenn § 35 Abs 1 KartG ein gesetzliches Ver... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §8aKartG 1988 §25KartG 1988 §35KartG 2005 §26KartG 2005 §28 Abs1KartG 2005 §90 Z3 lita
Rechtssatz: Nur ein aktuelles, im Zeitpunkt der Entscheidung noch andauerndes kartellrechtswidriges Verhalten kann Gegenstand eines Untersagungsauftrags gemäß § 25 Abs 1 KartG sein; ist das verbotswidrige Verhalten endgültig beendet, mangelt es am Tatbestand eines Kartells, das für die Zukunft untersagt werden könnte. Daher scheidet die Unter... mehr lesen...