Norm
KartG 2005 §5Rechtssatz
Ein Eingriff in die Rechtsposition von Kunden, die durch missbräuchliche Maßnahmen begünstigt werden, kann bei einem besonders schwerwiegenden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nicht von vornherein ausgeschlossen werden, wenn der Eingriff - abgesehen von (ohnedies stets nur subsidiär zulässigen) noch einschneidenderen strukturellen Maßnahmen wie der Spaltung einer Gesellschaft und der Übertragung der betroffenen Verträge auf die neue Gesellschaft - die einzige Möglichkeit ist, die Auswirkungen des Missbrauchs auf die Marktstruktur zu beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124465Im RIS seit
18.02.2009Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012