RS OGH 2009/1/19 16Ok13/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.2009
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Norm

KartG 2005 §5
KartG 2005 §26

Rechtssatz

Ein Eingriff in die Rechtsposition von Kunden, die durch missbräuchliche Maßnahmen begünstigt werden, kann bei einem besonders schwerwiegenden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nicht von vornherein ausgeschlossen werden, wenn der Eingriff - abgesehen von (ohnedies stets nur subsidiär zulässigen) noch einschneidenderen strukturellen Maßnahmen wie der Spaltung einer Gesellschaft und der Übertragung der betroffenen Verträge auf die neue Gesellschaft - die einzige Möglichkeit ist, die Auswirkungen des Missbrauchs auf die Marktstruktur zu beseitigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124465

Im RIS seit

18.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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