RS OGH 2009/1/19 16Ok13/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.2009
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Norm

KartG 2005 §5
KartG 2005 §26

Rechtssatz

Um zu verhindern, dass die Auswirkungen des missbräuchlichen Verhaltens bestehen bleiben, kann zum Schutz bzw zur Wiederherstellung des Wettbewerbs nicht nur ein Verbot der Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses mit Kunden, die von einem Teilnehmer mit marktbeherrschender Stellung im Wege eines missbräuchlichen Verdrängungswettbewerbs durch extrem günstige Konditionen angelockt wurden, sondern auch ein Verbot von dessen Neubegründung während eines bestimmten Übergangszeitraums erforderlich sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124466

Im RIS seit

18.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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