Begründung: Am 30.6.1989 zeigte die Erstantragstellerin zu Kt 1052/89-1, dort als Beil./A, Händlerverträge an und legte als Beil./B eine Liste aller M*****-Händler vor. Aus dem Händlervertrag sind im Zusammenhang mit den zu erörternden Fragen folgende Bestimmungen hervorzuheben: Gemäß P 2.5 ist der Händler nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Importeurs nebst den zu P 2.4 genannten standortgebundenen Betriebsstätten weitere Betriebsstätten innerhalb ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §11KartG 1988 §12KartG 1988 §13KartG 1988 §14KartG 1988 §15
Rechtssatz: Die §§ 13 bis 15 gehen von den Kartelltatbeständen der §§ 10 bis 12 aus und klassifizieren die dort geregelten Kartellformen nach bestimmten inhaltlichen oder quantitativen Kriterien. Aus diesen Bestimmungen kann somit nicht abgeleitet werden, daß überhaupt ein Kartell vorliegt; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §15KartG 1972 §19 Abs2
Rechtssatz: Die Eintragung einer vertraglichen Preisvereinbarung kommt nicht mehr in Betracht, wenn die Vertragsbestimmung, auf der die angemeldeten Preise beruhen, zur Zeit des Eintragungsbeschlusses nicht mehr gilt. Ein besonderer Ausspruch über die volkswirtschaftliche Rechtfertigung der angemeldeten Preise, die aber nicht mehr zur Eintragung kommen, im nachhinein, also eine Art Feststellungsbeschluß, ... mehr lesen...
Norm: DVKartG §15KartG 1959 §33 Abs1KartG 1972 §15 Abs1
Rechtssatz: Abrede in einem Marktregelungsvertrag oder in Reversen für Großhändler, die keine Bindung an gleiche Verkaufspreise vorsehen und auch keine Vereinbarungen über solche Rabatte oder ein Bonussystem, die als Preisbindung (Okt 3/65 = ÖBl 1966,72) zu beurteilen sind, enthalten, sind in die Abteilung A des Kartellregisters einzutragen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DVKartG §15KartG 1959 §33
Rechtssatz: Preisbindungen der zweiten Hand nach § 33 Abs 1 des KartG 1959 sind in die Abteilung B des Kartellregisters einzutragen. Solange eine Vertragsfirma die Bruttopreise im Sinne des von ihr unterzeichneten Reverses bezüglich weiterer bestimmter Waren, deren Vertrieb durch sie erst aufgenommen werden soll, noch nicht festgesetzt hat, liegt eine Preisbildung der zweiten Hand nicht vor und besteht daher auch... mehr lesen...