Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Ausführungen des Rekursgerichts zur Maßgeblichkeit des Wohnflächenbegriffs gemäß § 10 Abs 3 WGGDV 1940 sind durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gedeckt (MietSlg 39/23; vgl MietSlg 40/33). Daß eine Terrasse nicht unter diesen Begriff fällt (vgl Eckharter/Hauswirth/Meinhart/Rollwagen, Die Nutzfläche im Wohnrecht 51), ergibt sich schon aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ("abgeschlossene Wohnung", "... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Nutzungsberechtigter der Genossenschaftswohnung 1100 Wien, Grenzackerstraße 17/1/12, deren Eigentümerin die Antragsgegnerin ist, begehrt die Feststellung, die Vorschreibung der Heizkosten durch die Antragsgegnerin habe nach dem tatsächlichen Verbrauch zu erfolgen, die Antragsgegnerin sei verpflichtet, rückwirkend ab Oktober 1983 über die Heizkosten nach dem Verbrauch Rechnung zu legen und die Überzahlung des Antragstellers samt Kapitalmarktzinsen bin... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §39 Abs8WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14
Rechtssatz: Ist infolge der Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 WGG der § 14 Abs 1 WGG 1979 nicht anwendbar, gelten die Bestimmungen des WGG 1940, und sind Bewirtschaftungskosten im allgemeinen, und Kosten für den Betrieb der gemeinschaftlichen Anlage (zB Heizkosten) nach dem Verhältnis der "Wohnflächen" auf die einzelnen Mieter a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sowie die Revisionsrekurswerber sind Mieter in Häusern der der Antragsgegnerin gehörigen in Linz gelegenen Wohnanlage "Binderbauer" (auch Binderbauerngründe genannt), die erstmalig vor dem Inkrafttreten des WGG 1979 (1. Jänner 1980) bezogen wurden. Die Wärmeversorgung dieser Häuser erfolgt durch das Fernheizwerk Linz. Nach dem Verrechnungszeitraum 1982 wurden in die einzelnen Häuser Subwärmezähler eingebaut, sodaß für den genannten Verrechnungszeitrau... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §21 Abs1 Z4WGG 1979 §39 Abs8WGG 1979 §39 Abs13WGG 1940 §8
Rechtssatz: § 21 Abs 1 Z 4 WGG ist - abgesehen von eingeräumten Sicherungen im Sinne des § 8 WGG 1940 (§ 39 Abs 13 WGG) - auch auf frühere Verträge anzuwenden (§ 39 Abs 8 WGG). Entscheidungstexte 6 Ob 617/82 Entscheidungstext OGH 30.06.1982 6 Ob 617/82 Veröff: MietSlg 34618(24) ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §2WGG 1940 §3WGG 1940 §4WGG 1940 §5WGG 1940 §6WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14WGG 1940 §15
Rechtssatz: Die Bestimmungen des WGG und der DVWGG haben auf einen Vertrag zwischen dem Nutzungsberechtigten und einem Dritten, wonach ersterer die durch den Nutzungsvertrag erworbenen Rechte an die Wohnungsgenossenschaft zugunsten des Dritten gegen den Ersatz bestimmter Auslagen ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §8DVWGG 1940 §12
Rechtssatz: Diese Bestimmungen gelten dann nicht, wenn das Wohnungsunternehmen nicht Eigentümer der veräußerten Liegenschaft war, sondern nur den Wohnhausbau betreute. Entscheidungstexte 5 Ob 36/68 Entscheidungstext OGH 13.03.1968 5 Ob 36/68 Veröff: MietSlg 20640(14) European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §8DVWWG 1940 §12
Rechtssatz: Diese Bestimmungen enthalten die zwingende Vorschrift, in Veräußerungsverträge eine der in § 12 Abs 1 der DVWGG vorgesehenen Sicherungen aufzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 36/68 Entscheidungstext OGH 13.03.1968 5 Ob 36/68 Veröff: MietSlg 20640(14) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Infolge Ansuchens des Beklagten hat die "Heimstätte G." die Genehmigung erteilt, daß die Nutzungsrechte an der Wohnung des Beklagten um den Betrag von 85.000 S an die Klägerin abgetreten werden. Der Beklagte hat mit Vereinbarung vom 2. Mai 1962 seine Nutzungsrechte an der Wohnung an die Klägerin um den von ihm begehrten und von der Klägerin an ihn bezahlten Betrag von 120.000 S abgetreten und die Klägerin nicht davon in Kenntnis gesetzt, daß seitens der "Heimstätte G." nur die Genehmi... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIIbABGB §879 CIIdWGG 1940 §8DVWGG 1940 §12
Rechtssatz: Vereinbarungen über die Zahlung eines über den vom Wohnungsunternehmer bestimmten Preis hinausgehenden Preises sind nichtig. Der zuviel gezahlte Betrag kann zurückgefordert werden. Entscheidungstexte 6 Ob 136/66 Entscheidungstext OGH 09.11.1966 6 Ob 136/66 Veröff: MietSlg 18618(30) = EvBl 1967/174 S 209 ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §2WGG 1940 §3WGG 1940 §4WGG 1940 §5WGG 1940 §6WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14WGG 1940 §15
Rechtssatz: Das WGG normiert nicht unmittelbare Wirkungen auf die einzelnen Verträge für den Fall der Zuwiderhandlung gegen seine Vorschriften; es kommt vielmehr auf den Inhalt des einzelnen Vertrages und die zwingenden Normen des Privatrechtes an. Entscheidung... mehr lesen...