Norm
WGG 1940 §8Rechtssatz
Diese Bestimmungen gelten dann nicht, wenn das Wohnungsunternehmen nicht Eigentümer der veräußerten Liegenschaft war, sondern nur den Wohnhausbau betreute.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0083413Dokumentnummer
JJR_19680313_OGH0002_0050OB00036_6800000_002