Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 29.Mai und 4.Juni 1970 kaufte der Kläger von der Beklagten 732/31.000-stel Anteile an der Liegenschaft EZ 1484 KG Morzg, mit welchen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 1 in dem von der Beklagten errichteten Haus Salzburg, Ulrich-Schreier-Straße 1 a untrennbar verbunden ist. Am 12.August 1970 wurde er grundbücherlicher Eigentümer. Seit 18.Oktober 1976 teilt er dieses Wohnungseigentum mit seiner Ehegattin. § 15 Z 3 des genannten Kaufv... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 319 KG Wels, Haus in Wels, Stelzhamerstraße 16, wobei mit den einzelnen Miteigentumsanteilen Wohnungseigentum an einzelnen Räumlichkeiten verbunden ist. Die Miteigentumsanteile der Antragstellerin betragen 956/10.000stel (B-LNR 2; Eigentum laut TZ 2173/1968 und TZ 4107/1972; Wohnungseigentum an den Wohnungen 1 bis 4 laut TZ 127/1973) und 1.323/10.000stel (B-LNR 1; Eigentum als Erbin nach ihrem am 8.September 1980 vers... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 AWEG §8 Abs3WEG §14
Rechtssatz: Enthält ein Wohnungseigentums-Vertrag Bestimmungen, die nicht Rechtsbeziehungen der beiden Vertragsteile in ihrer Eigenschaft als Käufer und Verkäufer, sondern Regelungen, die bereits die geplante Mit- und Wohnungseigentumsgemeinschaft betreffen und damit über die obligatorischen Beziehungen der unmittelbar beteiligten Vertragsteile hinausgehen und sollen diese Bestimmungen der reibungsfr... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der auf der Liegenschaft EZ 1.658 des Grundbuches über die Kat.Gem.Rudolfsheim errichteten und von der Hollergasse im Westen, der Siebeneichengasse im Süden und der Anschützgasse im Osten begrenzten Wohnungseigentumsanlage im 15. Wiener Gemeindebezirk. Der Baustil der Anlage entspricht jenem der 50er-60er-Jahre und weist keinerlei architektonische Besonderheiten auf, die bemerkenswert wären. Die antragstel... mehr lesen...
Norm: WEG §4WEG §8 Abs3WEG 1975 §2 Abs2WEG 1975 §14
Rechtssatz: Das Erfordernis der Schriftform bezieht sich nur auf die Einräumung von Wohnungseigentum, nicht auch auf eine Benützungsvereinbarung hinsichtlich solcher Liegenschaftsteile, die dem allgemeinen Gebrauch dienen. Entscheidungstexte 7 Ob 14/74 Entscheidungstext OGH 07.02.1974 7 Ob 14/74 Veröff: ImmZ 1975,73 = MietSl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2dWEG 1948 §8 Abs3WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §14 Abs1
Rechtssatz: In der Auffassung, Mauerdurchbrüche von Wohnräumen des Wohnungseigentümers zu allgemein benützbaren Teilen des Hauses (Keller) seien keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung (§ 8 Abs 3 WEG), kann mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen Bestimmung keine offenbare Gesetzwidrigkeit erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1WEG 1948 §8 Abs3WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung gehen davon aus, daß die eigenmächtige Verwaltung des Wohnungseigentums dort ihre Grenze findet, wo ihre Wirkungen die Interessen der anderen Miteigentümer berühren, etwa die Veränderung des Anstrichs, die das Aussehen des ganzen Hauses beeinflußt und deshalb in den Bereich der gemeinsamen Verwaltung gehört (§ 8 Abs 3 WEG 1948... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist ebenso wie die Antragsgegner Mit- und Wohnungseigentümerin des Hauses Wien 19., G.-Straße 99. Sie behauptet, auf Grund des zwischen den Miteigentümern abgeschlossenen Wohnungseigentumsvertrages stehe jedem Wohnungseigentümer, daher auch ihr, die Benützung eines Kellerabteils zu. Es fehle in diesem Vertrag allerdings eine nähere Bezeichnung des den Wohnungseigentümern jeweils gehörigen Kellerabteils. Der mit der Verwaltung der Liegenschaft betraute Gebäudeverwal... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 EWEG 1948 §1 Abs2WEG 1975 §1 Abs2WEG 1948 §8 Abs3WEG 1975 §13 Abs1
Rechtssatz: Die Verwaltung einer im Wohnungseigentum stehenden Wohnung einschließlich Kellerabteil obliegt dem Wohnungseigentümer, weshalb den übrigen Miteigentümern die diesen sonst zustehenden Rechte der Mitbestimmung über die davon berührten Räume genommen ist. Aus diesem Grunde fällt die Möglichkeit der rechtsgestaltenden Regelung der Benützung hinsichtlich d... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §1447WEG 1948 §8 Abs3WEG 1975 §14 Abs1
Rechtssatz: Wenn die Mehrheit der zur Einräumung einer Hausbesorgerwohnung verpflichteten Miteigentümer (Besitzer von Miteigentumsanteilen) ihre Anteile veräußert und ihre Rechtsnachfolger, auf die die Verpflichtung nicht übergegangen ist, sich weigern, diese zu erfüllen, so liegt - da die Verfügung über die Hausbesorgerwohnung eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung ist - für die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AABGB §1012WEG 1948 §8 Abs3WEG 1975 §17 Abs3
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche des Wohnungseigentümers gegen den Hausverwalter aus der Anbringung einer Lichtreklame eines anderen Wohnungseigentümers. Entscheidungstexte 6 Ob 184/59 Entscheidungstext OGH 18.06.1959 6 Ob 184/59 Veröff: EvBl 1959/261 S 463 = MietSlg 7611/22 ... mehr lesen...