B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** GB ***** wurde im Jahr 2004 Wohnungseigentum begründet. Auf dieser Liegenschaft bestehen derzeit an wohnungseigentumtauglichen Objekten einundzwanzig Wohnungen, vier selbständige Räumlichkeiten und dreiundzwanzig Abstellplätze für Kraftfahrzeuge. Zehn weitere Abstellplätze befinden sich auf allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Der Antragstellerin steht bereits Wohnungseigentum an der Wohnung B 5 und am Abstellplatz G 45 zu. Mit dem verfahren... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §5 Abs2WEG 2002 §6
Rechtssatz: Nach dem klar erkennbaren Gesetzeszweck geht es bei dieser Beschränkungsbestimmung nur um wohnungseigentumstaugliche, also „erwerbbare" Kfz-Abstellplätze. Abstellplätze, an denen infolge Widmung zu allgemeinen Teilen der Liegenschaft kein Erwerb von Wohnungseigentum möglich ist, sind nicht in die Zahl der aufzuteilenden Kfz-Abstellplätze einzurechnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §5WEG 1975 §12WEG 2002 §5WEG 2002 §6WEG 2002 §8
Rechtssatz: Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung. Entscheidungstexte 5 Ob 184/03z Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund der oben bezogenen Urkunden begehrte die Antragstellerin die Einverleibung des Wohnungseigentums auf den 110/2187stel Anteilen der S***** KEG zu 4/2187stel Anteilen an "Bankomat", im Gutachten des Baumeisters Manfred S***** bezeichnet als "S 4-EG" im Ausmaß von 3,06 m**2. Beide Vorinstanzen wiesen das Eintragungsbegehren mit der
Begründung: ab, der "Bankomat" sei keine "sonstige selbständige Räumlichkeit im Sinn des § 1 Abs 1 WEG". Aufgrund der oben bezogene... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §6
Rechtssatz: Es bestehen keine zwingenden Parifizierungsgrundsätze für Bodenflächen unter Treppen. Das Gesetz ordnet in § 6 Abs 1 nur an, daß Treppen selbst nicht zur Nutzfläche zählen, und enthält keine darüber hinausgehenden Regeln. Entscheidungstexte 5 Ob 2346/96b Entscheidungstext OGH 28.01.1997 5 Ob 2346/96b Europea... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat den Beklagten aufgrund von Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 geschlossen wurden, je mit Wohnungseigentum zu verbindende Anteile an der Liegenschaft Wien 9., Hahngasse 21, übertragen, auf der sie unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnbauförderung 1968 eine Wohnungseigentumsanlage errichten ließ. Nach dem Inhalt des Förderungsaktes der MA 50 wurde auf der Liegenschaft ein Wohnha... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 5. März 1973 (Beilage A) haben die beiden Beklagten als Eigentümer je einer Hälfte der Liegenschaft EZ 4812 KG Brigittenau mit dem Haus Wien 20., Klosterneuburgerstraße 127 dem Kläger 97/6000-Miteigentumsanteile an dieser Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an dem in gesonderter Vereinbarung näher bezeichneten Objekt verbunden werden sollte, um S 92.000,-- verkauft. Geplant war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage unter Zuhilfenahme öff... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellenden Ehegatten sind mit je 159/1531, die Ehegatten Dr. Hans S*** (Erstantragsgegner) und Dr. Jutta S*** (Zweitantragsgegnerin) mit je 289/1531, die Ehegatten Dipl. Ing. Peter I*** (Drittantragsgegner) und Miroslava I*** (Viertantragsgegnerin) mit je 196/1531 und die G*** A*** L*** A*** mit den restlichen 243/1531 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1213 KG Grinzing. Auf dieser Liegenschaft Scheibelreitergasse 7 in 1190 Wien wurde auf Grund der Ba... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §6
Rechtssatz: Kellerräume, die nach ihrer Ausstattung nicht für Wohnzwecke oder Geschäftszwecke geeignet sind, sind bei der Berechnung der Nutzfläche ebensowenig zu berücksichtigen wie die in § 1 Abs 2 WEG sonst genannten Teile der Liegenschaft, die mit einer Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit im Wohnungseigentum stehen. Entscheidungstexte 5 Ob 21/88 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §6
Rechtssatz: Das Zubehör ist in die Nutzfläche nicht einzubeziehen, sondern kann bei der Nutzwertberechnung nur als Zuschlag Berücksichtigung finden. Entscheidungstexte 5 Ob 21/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 21/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083248 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 16.7.1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Eigenmittelrestes an Grund- und Baukosten für die Eigentumswohnung Wien 13., Mariensteig 3/II/2, in der Höhe von S 50.898,54 samt 12 % Zinsen seit 16.12.1981 und 18 % Umsatzsteuer von diesen Zinsen. Sie brachte vor (ON 1 und 7, AS 77, 79, 87): Grundlage der Klageforderung sei der Kauf- un... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z11WEG 1975 §6WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Die Aufteilung der Grundkosten und Baukosten, ob sie nun nach den parifizierten Anteilen (Nutzwerten) oder nach den Nutzflächen geschieht, ist unter Einbeziehung nicht nur der Wohnungen oder Geschäftsräume, sondern auch der sonstigen Räumlichkeiten vorzunehmen, denen bestimmte Miteigentumsanteile an der Liegenschaft zugeordnet sind (hier: Garagen). Entscheid... mehr lesen...