Begründung: Die Antragstellerin ist die Verwalterin der Liegenschaft ***** in *****, die im Mit- und Wohnungseigentum der unter 1. bis 38. bezeichneten Verfahrensbeteiligten steht. Am 20. 9. 2007 langte bei der Antragstellerin ein mit 19. 9. 2007 datiertes Kündigungsschreiben ein. Mit der Behauptung, die ordentliche Verwalterkündigung beruhe nicht auf einem wirksamen Mehrheitsbeschluss der Mit- und Wohnungseigentümer, begehrt die Antragstellerin die Feststellung der Unwirksamkeit ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war aufgrund eines Beschlusses vom 5. 8. 1999 zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 148,98 EUR für den volljährigen Antragsgegner verpflichtet. Am 5. 5. 2008 beantragte er, ihn von dieser Unterhaltsverpflichtung rückwirkend ab 1. 7. 2005 zur Gänze zu entheben. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Das vom Antragsgegner angerufene Rekursgericht änderte diese Entscheidung in teilweiser Stattgebung des Rekurses dahin ab, dass es den Antragste... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Sachbeschluss den Antrag des Antragstellers, den Aufteilungsschlüssel für die auf der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehende Liftanlage dahin festzusetzen, dass der Antragsteller für sein Wohnungseigentumsobjekt von der Bezahlung der Betriebs- und Erhaltungskosten ausgenommen wird, ab. Das Rekursgericht gab dem vom Antragsteller erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht räumte dem Antragsteller einen Notweg in näher bezeichneter Gestalt einer Dienstbarkeit über bestimmte Grundstücke des Antragsgegners ein. Diese Entscheidung bestätigte das Rekursgericht mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss. Es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige insgesamt nicht 20.000 EUR und der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der „außerordentliche Revis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Mag. Anna-Maria Freiberger, Rechtsanwältin in Wien, gegen die Antragsgegnerin O***** GmbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht räumte den Antragstellern einen Notweg über Liegenschaften der Antragsgegner ein und verpflichtete sie zur Leistung von Entschädigungszahlungen an die Erstantragsgegnerin (ON 106). Den
Spruch: dieser Entscheidung berichtigte es in mehreren Punkten (ON 108), ohne diese Berichtigung iSd § 41 AußStrG iVm § 419 Abs 2 ZPO der Urschrift beizusetzen. Das Erstgericht räumte den Antragstellern einen Notweg über Liegenschaften der Antragsgegner ein und verpflicht... mehr lesen...
Begründung: In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach § 52 Abs 1 Z 5 WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 5, WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz mit Entscheidung vom 19. 10. 2007, GZ 3 R 108/07k-60, nicht Folg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte 1. der Antragsgegnerin (= Bauvereinigung) aufzutragen, das Nutzwertgutachten betreffend die Wohnhausanlage *****, vorzulegen, sodass die Wohnungseigentumsanteile für die Wohnung *****, festgesetzt werden können; 2. den Kaufpreis für die Wohnung *****, festzusetzen und 3. die nachträgliche Übernahme dieser Wohnung ins Wohnungseigentum zu genehmigen. Das Erstgericht wies diese Anträge ab. Rechtliche Beurteilung Das Rekur... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Haus *****, V*****-Gasse 79-81/L*****gasse 90-92). Der Erstantragsteller ist seit 1999 der Verwalter. Die Zweitantragstellerin ist die Gattin des Erstantragstellers. Seit mehreren Jahren gibt es massive Unstimmigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern. Die Antragsteller begehrten die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses, mit dem dem Erstantragsteller... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Villach. Die verfahrensbeteiligte B***** GmbH (im Folgenden: Hausverwalterin) verwaltet diese Liegenschaft. Die Hausverwalterin lud sämtliche Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung am 22. Mai 2007, bei der als Tagesordnungspunkt „Erneuerung Außenfenster und Balkontüren" behandelt wurde. Die Hausverwalterin hatte für die Eigentümerversammlung einen Sani... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz entschied meritorisch über das Rechnungslegungsbegehren des unterhaltspflichtigen Vaters gegenüber der Mutter der vormals minderjährigen Unterhaltsberechtigten über die „Verwendung des Übergenusses". Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Einen Bewertungsausspruch unterließ es. Das Erstgericht legte den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Vaters direkt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vor. Eine sol... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Sachbeschluss aufgehoben, mit dem eine Rechnungslegungspflicht der Antragsgegner wegen Unmöglichkeit der Leistung verneint und das entsprechende Begehren abgewiesen wurde. Gegenständlich ist die Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung für das Jahr 1998. Das Rekursgericht vertrat den Standpunkt, es stehe noch nicht mit ausreichender Sicherheit fest, dass die Erstellung der von den Mietern be... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin (eine gemeinnützige Bauvereinigung) ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 233 GB *****. Am 21. 12. 2005 war dieser EZ 233 die vormalige EZ 696 mit den Häusern G*****, G*****gasse 27, 29 und 31 der EZ 233 im Grundbuch zugeschrieben und die EZ 696 gelöscht worden. Auf der Liegenschaft EZ 233 GB ***** befinden sich seither die von der Antragsgegnerin im Auftrag der Stadt G***** vor 1. 1. 1980 errichteten Gebäude G*****, V*****gasse 11, 13, 15 und 17 (au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag, die Zweitantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen und statt ihrer einen Verwalter im Sinn des § 19 WEG 2002 zu bestellen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit dem angefochtenen Sachbeschluss; es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Dagegen richtet sich der als „I. a.o. Revisionsrekurs der Antragstellerin" bezeichnetes Rechtsmittel... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war vom 22. 7. 1988 bis März 2002 Hauptmieter der gesamten Liegenschaft EZ 69 GB ***** im Gesamtausmaß von 758 m², auf der sich das Haus B***** sowie eine Fabrikationshalle befinden. Im Jahr 1998 schloss der Antragsteller mit dem Erstantragsgegner einen schriftlichen Untermietvertrag beginnend mit 1. 6. 1998 über die auf der Liegenschaft gelegene Lagerhalle samt Schuppen zum Betrieb einer Handels- und Produktionsstätte. Der Erstantragsgegner war d... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L*****, überließ das Erstgericht seiner Tochter Kunigunde W*****, mit Beschluss vom 12. 12. 2007 (ON 15) die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung aus den Begräbniskosten an Zahlungs statt. Das Rekursgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 11. September 2006 verstorbenen Erika B*****, wurden am 15. 9. 2006 über Antrag der Natalie M***** die beiden Wohnungen, in denen sich die Verstorbene zuletzt aufgehalten hatte, versiegelt. Das Verfahren zur Entscheidung über das Erbrecht ist noch anhängig. Mit Beschluss vom 21. 11. 2007 nahm das Erstgericht den Zwischenbericht des Verlassenschaftskurators abhandlungsgerichtlich genehmigend zur Kenntnis (Punkt 1) und ermächtigte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob mit seinem Sachbeschluss zwei Beschlüsse der Wohnungseigentümer der Wohnhausanlage *****, ***** Straße *****, als rechtsunwirksam auf. Diese Entscheidung bestätigte das Rekursgericht mit dem angefochtenen Sachbeschluss. Es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der „Revisionsrekurs“ der Zweitantragsgegnerin, den das... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7KO §8aKO §10KO §12aMRG §37 Abs3 Z12WEG 2002 §34 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs2
Rechtssatz: Das „wohnrechtliche Vollstreckungsverfahren" nach § 34 Abs 3 WEG 2002 wird durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Verwalters nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 5 Ob 260/07g Entscheidungstext OGH 14.05.2008 5 Ob 260/0... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat der Antragsgegnerin mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 23. 3. 2004 (ON 13) aufgetragen, sämtliche Belege betreffend die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten der Jahre 2000 und 2001 zu nummerieren und den Antragstellern Einsicht in diese nummerierten und geordneten Belege zu gewähren, diese Abrechnungen in bestimmten, näher bezeichneten Punkten richtig zu stellen und zu ergänzen und für das Jahr 2002 eine ordnungsgemäße und richtige Abrechnung zu... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige Antragstellerin strebte mit ihrem am 20. 7. 2007 eingebrachten Antrag die Erhöhung des von ihrem Vater monatlich zu leistenden Unterhalts von 145,34 EUR auf 330 EUR ab Juli 2004 an. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom 20. 7. bis 31. 8. 2004, für den August 2005, den August 2006 und für den September 2007 ab. Es gab dem Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom September 2004 bis Juli 2005, vom September 2005 bis Juli 2006, vom Septemb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) Dr. Zoltan N*****, vertreten durch Mag. Helmut Scheuch, Rechtsanwalt in Wien, 2.) Dr. Gabriele F*****, gegen die Antragsgegner 1.) Gebäudeverwaltung ***** K***** GmbH, *****, 2.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 15. 6. 2007 ersuchte das Erstgericht den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von (bisher) jeweils 474,51 EUR für die beiden Minderjährigen mit Ablauf des Mai 2007 innezuhalten und nur noch Vorschüsse von 90 EUR für Christina und 80 EUR für Tobias (also um 384,51 EUR bzw 394,51 EUR weniger) auszubezahlen, weil der Vater Unterhaltsherabsetzungsanträge auf die genannten Beträge ab 1. 6. 2007 gestellt hab... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §78 Abs1MRG §37 Abs3 Z17WEG 2002 §52 Abs2WGG 1979 §22 Abs4
Rechtssatz: Werden in einem Msch-Verfahren in Stattgebung eines Revisionsrekurses die Beschlüsse der Vorinstanzen aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über den Sachantrag unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen, dann ist gemäß § 78 Abs 1 2. Satz AußStrG in Verbindung mit § 52 Abs 2 WEG 2002 und § 37 Abs ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §52 Abs2 Z1 idF WRN 2006
Rechtssatz: Mangels besonderer Übergangsbestimmung ist auch in laufenden Verfahren § 52 Abs 2 Z 1 letzter Halbsatz (idF WRN 2006) zu beachten und dem Verwalter Parteistellung einzuräumen, wenn dessen Verhalten Gegenstand des Verfahrens ist. Entscheidungstexte 5 Ob 176/07d Entscheidungstext OGH 11.12.2007 5 Ob 176/07d ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 735 GB ***** (Grundstücksadresse: *****). Die Antragstellerin begehrt, „die monatliche Höhe der Rücklagen für die Liegenschaft *****, Grundbuch *****, EZ 735, wird, wie von den Miteigentümern der Liegenschaft am 27. 6. 2002 beschlossen, auf EUR 0,30/m2 festgesetzt". Die Antragstellerin brachte dazu vor, die Verwalterin der Liegenschaft habe den Miteigentümern mit Schreiben vom 22. 12. 2006 mitgeteilt, sie... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §52 Abs2 Z1 idF WRN 2006
Rechtssatz: Mangels besonderer Übergangsbestimmung ist auch in laufenden Verfahren § 52 Abs 2 Z 1 letzter Halbsatz (idF WRN 2006) zu beachten und dem Verwalter Parteistellung einzuräumen, wenn dessen Verhalten Gegenstand des Verfahrens ist. Entscheidungstexte 5 Ob 176/07d Entscheidungstext OGH 11.12.2007 5 Ob 176/07d ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch auf Einverleibung des Eigentumsrechts des Antragstellers ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 126 Abs 2 GBG iVm § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Einen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands enthält die Entscheidung des Rekursgerichts nicht. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diesen Besc... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs2WEG 2002 §52 Abs2KO §6KO §7KO §8aKO §11 Abs1AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch auf Grundlage des § 8a KO iVm § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG 2005 und § 52 Abs 2 WEG 2002 gilt, dass die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei der Erledigung eines Antrags auf Klagsanmerkung nicht entgegensteht. Entscheidungstexte 5 Ob 141/07g Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 1. 3. 2007 beim Erstgericht überreichten Klage von der (nunmehrigen) Gemeinschuldnerin (als ursprüngliche Beklagte) die Zahlung von 132.168,24 EUR sA. Ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** (Liegenschaftsadresse: *****, H***** Straße *****/M*****gasse *****) mit dem Grundstück Nr 637/7, Baufläche (Gebäude) und Baufläche (befestigt), sei Wohnungseigentum begründet. Der Gemeinschuldnerin sei das Recht eingeräumt worden, den Dachbod... mehr lesen...