B e g r ü n d u n g : Mit angefochtenem Sachbeschluss wies das Erstgericht den Antrag ab, der Antragsgegnerin aufzutragen, die Feuchtigkeitsschäden im Bereich der Decke und der Wände in der Küche der Wohnung Nr. 7 des Hauses 1180 Wien, Bastiengasse 71, sowie deren Ursache binnen einem Monat zu beheben. Es traf die auf Seite 5 bis 6 der Sachbeschlussausfertigung (Seite 61-62 des Aktes) wiedergegebenen Feststellungen und führte dazu im Wesentlichen rechtlich aus: Gemäß § 4 Abs 3 WEG ... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs1WEG §4 Abs3
Rechtssatz: In Erfüllung seiner mietrechtlichen Erhaltungspflicht an allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann sie der Wohnungseigentümer mit den ihm wohnungseigentumsrechtlich zu Gebote stehenden Mitteln durchaus veranlassen. Passivlegitimation des vermietenden Wohnungseigentümers und bei Mietverhältnissen aus der Zeit vor
Begründung: von Wohnungseigentum auch der Eigentümergemeinschaft. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil zur Frage des Beginns der Präklusionsfrist für Betriebskosten nach dem MRG im Falle des Bestehens von Wohnungseigentum an der vermieteten Wohnung keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der Revisionsrekurs des Antragsgegners wegen Mangelhaftigkeit... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin und die Zweitantragsgegnerin sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft *****. Mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin ist unter anderem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 15 verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin Wohnungseigentum am Geschäftslokal Top Nr 4/5. Wohnungseigentum wurde 2001 begründet. Die Erstantragstellerin ist seit 1994 Hauptmieterin der Objekte Top 4, 4a und 5, der Zweitantragsteller ist Mieter der Top Nr 15, wobei sein Mie... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Miteigentümerin einer Liegenschaft in Wien; mit ihren Anteilen ist unter anderem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 15 verbunden. Die Zweitantragsgegnerin ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals Top 4/5. Wohnungseigentum wurde 2001 begründet. Die Erstantragstellerin ist seit 1994 Hauptmieterin der Objekte Top 4, 4a und 5. Der Hauptmietvertrag des Zweitantragsstellers für das Objekt Top 15 wurde vor der Anmerkung der Zusage der Einräumu... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs3MRG §21 Abs3WEG 2002 §4 Abs3
Rechtssatz: Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Abrechnung iSd §§ 20 Abs 3, 21 Abs 3 MRG sind „auf die Liegenschaft als Gesamtheit" bezogene Ansprüche iSd § 4 Abs 3 WEG 2002. Entscheidungstexte 5 Ob 6/08f Entscheidungstext OGH 15.04.2008 5 Ob 6/08f 5 Ob 189/09v Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 6. 1989 Mieter der Wohnung Top Nr. 16 im Haus ***** in *****. Seit 2001 ist an dieser Wohnung Wohnungseigentum begründet. Die Erstantragsgegnerin ist Wohnungseigentümerin der vom Antragsteller gemieteten Wohnung. Die Zweitantragsgegnerin ist die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft. Die Wohnung des Antragstellers liegt unmittelbar unterhalb des Dachgeschossausbaus; sie besteht aus Vorraum, Küche, Badezimmer, WC, Zwischenflur und drei Zimm... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §43 Abs2WEG 2002 §4 Abs3
Rechtssatz: § 4 Abs 3 WEG 2002 führt zu einer solidarischen Haftung in der Hauptsache. Das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaft geht aber über eine formelle Streitgenossenschaft nicht hinaus. Ein Fall des § 43 Abs 2 AußStrG liegt nicht vor. Entscheidungstexte 5 Ob 164/06p Entscheidungstext OGH 14.11.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals Nr 3 im Haus ***** in*****. Im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses war die Zweitantragsgegnerin Alleineigentümerin der Liegenschaft. Im Jahr 1995 verkaufte die Zweitantragsgegnerin nach erfolgter Parifizierung einzelne Wohnungen des Hauses und das Dachgeschoss an die Erstantragsgegnerin. Andere Wohnungen im Haus waren schon zuvor im Jahr 1993 an verschiedene andere Personen veräußert worden. Ab Dezember 1995 ließ d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr ***** im Haus N*****straße ***** in ***** F*****. Diese Wohnung steht im Wohnungseigentum der Antragsgegnerin. Diese ist Rechtsnachfolgerin der B*****, Gemeinnützige registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die wiederum das Mietobjekt im Zuge einer Zwangsversteigerung von der W*****, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH erworben hat. Errichtet wurde das Haus N*****straße ***** von der W*****bau Gemein... mehr lesen...