RS OGH 2011/2/8 40R76/11i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.2011
beobachten
merken

Norm

MRG §6 Abs1
WEG §4 Abs3

Rechtssatz

In Erfüllung seiner mietrechtlichen Erhaltungspflicht an allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann sie der Wohnungseigentümer mit den ihm wohnungseigentumsrechtlich zu Gebote stehenden Mitteln durchaus veranlassen. Passivlegitimation des vermietenden Wohnungseigentümers und bei Mietverhältnissen aus der Zeit vor Begründung von Wohnungseigentum auch der Eigentümergemeinschaft.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Erhaltungspflicht an allgemeinen Teilen des Hauses; Durchsetzung der Behebung von ernsten Schäden, Instandhaltungspflicht des Wohnungseigentümers als Vermieter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2011:RWZ0000163

Im RIS seit

27.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten