Norm
MRG §6 Abs1Rechtssatz
In Erfüllung seiner mietrechtlichen Erhaltungspflicht an allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann sie der Wohnungseigentümer mit den ihm wohnungseigentumsrechtlich zu Gebote stehenden Mitteln durchaus veranlassen. Passivlegitimation des vermietenden Wohnungseigentümers und bei Mietverhältnissen aus der Zeit vor Begründung von Wohnungseigentum auch der Eigentümergemeinschaft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Erhaltungspflicht an allgemeinen Teilen des Hauses; Durchsetzung der Behebung von ernsten Schäden, Instandhaltungspflicht des Wohnungseigentümers als VermieterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2011:RWZ0000163Im RIS seit
27.04.2011Zuletzt aktualisiert am
27.04.2011