Norm
WEG 1975 §3 Abs2Rechtssatz
Eine erstmalige gerichtliche Nutzwertfestsetzung bei einander widersprechenden privaten Nutzwertberechnungen ist zulässig und kann schon vor der Bewilligung der Einverleibung des Wohnungseigentums begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118531Dokumentnummer
JJR_20030909_OGH0002_0050OB00144_03T0000_001