Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Zum Revisionsrekurs ON 52: Dieses Rechtsmittel richtet sich gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes (ON 48), mit dem einerseits der Beschluß des Erstgerichtes vom 4.3.1996, ON 34, bestätigt, andererseits ein gegen den Beschluß und Sachbeschluß des Erstgerichtes vom 5.2.1996, ON 30, erhobener zweiter Rekurs (zum ersten siehe Punkt 2) zurückgewiesen wurde. Diese unterschiedlichen Erledigungen erfordern getrennte Ste... mehr lesen...
Begründung: Waltraud H*** und Albert S*** sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 495 II KG Ebbs mit dem Wohnhaus Ebbs, Oberweidach Nr.53; mit dem Hälfteeigentumsanteil der Antragstellerin ist Wohnungseigentum an der im 1.Stock dieses Hauses befindlichen Wohnung, mit jenem des Antragsgegners Wohnungseigentum an der Parterrewohnung verbunden. Maria S***, der Mutter der Parteien, steht auf Grund eines Schenkungsvertrages mit dem Antragsgegner das Fruchtgenußrecht an der Pa... mehr lesen...
Begründung: Der Eigentümer der Liegenschaft EZ 65 in der Katastralgemeinde Mariahilf Dipl.Ing.Dr. Rudolf A verkaufte das Grundstück am 29. Juli 1970 der BD AQ, AR AS AT AU AV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die es als Organisator übernahm, dort ein Gebäude zur
Begründung: von Wohnungseigentum zu errichten und in diesem dem Verkäufer Wohnungseigentum an den Wohnungen 26 und 27 und an den im Keller und im Erdgeschoß geplanten Lagerräumen zu verschaffen. Mit der Einverleibung am ... mehr lesen...
Norm: MRG §40WEG §26 Abs3
Rechtssatz: Mit Abschluß des Kaufvertrages und Wohnungseigentumsvertrages, in dem festgehalten ist, daß die ausgewiesenen Nutzwerte von der Schlichtungsstelle rechtskräftig bestimmt wurden, wird auf das Recht, durch die Anrufung des Gerichtes die Entscheidung der Gemeinde außer Kraft zu setzen und eine abweichende Nutzwertfeststellung durch das Gericht zu verlangen, verzichtet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §40WEG §3 Abs1WEG §26 Abs3
Rechtssatz: Ein Wohnungseigentümer, der auf der Grundlage einer ihm als rechtskräftig bezeichneten Nutzwertfeststellung den danach ermittelten Mindestanteil nach § 3 Abs 1 WEG zur
Begründung: von Wohnungseigentum erworben hat, oder der einen mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil erwarb, kann sich nicht mehr darauf berufen, die Frist für die Anrufung des Gerichtes stehe noch offen. ... mehr lesen...