Norm
MRG §40Rechtssatz
Ein Wohnungseigentümer, der auf der Grundlage einer ihm als rechtskräftig bezeichneten Nutzwertfeststellung den danach ermittelten Mindestanteil nach § 3 Abs 1 WEG zur Begründung von Wohnungseigentum erworben hat, oder der einen mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil erwarb, kann sich nicht mehr darauf berufen, die Frist für die Anrufung des Gerichtes stehe noch offen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070411Dokumentnummer
JJR_19850226_OGH0002_0050OB00005_8500000_002