RS OGH 1985/2/26 5Ob5/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1985
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Norm

MRG §40
WEG §3 Abs1
WEG §26 Abs3

Rechtssatz

Ein Wohnungseigentümer, der auf der Grundlage einer ihm als rechtskräftig bezeichneten Nutzwertfeststellung den danach ermittelten Mindestanteil nach § 3 Abs 1 WEG zur Begründung von Wohnungseigentum erworben hat, oder der einen mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil erwarb, kann sich nicht mehr darauf berufen, die Frist für die Anrufung des Gerichtes stehe noch offen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070411

Dokumentnummer

JJR_19850226_OGH0002_0050OB00005_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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