Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Peter J*****, vertreten durch Dr. Walter Sarg, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei MMag. Thomas P*****, vertreten durch Dr. Christian Prader und Mag. Ulrich Ortne... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller Robert D***** und seine geschiedene Ehegattin Maria D***** sind zu je 11.682/44968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung W2 untrennbar verbunden. Zu TZ 2572/2007 ist bei beiden Miteigentumsanteilen die Rangordnung für die Veräußerung bis 4. 9. 2008 angemerkt. Im Lastenblatt ist bei beiden Miteigentumsanteilen zu C-LNR 8a (TZ 2955/2007) und zu C-LNR 9a (TZ 2963/2007) jeweils die E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im Zeitraum November 2000 bis November 2002 Mieterin der Wohnung F*****. Die Antragstellerin ist ihre Nachmieterin. Während der Dauer ihrer Mietzeit zahlte die Antragsgegnerin 25.041,51 EUR als Finanzierungsbeitrag (Bau- und Grundkostenbeitrag) an die Marktgemeinde P*****, die das Wohnhaus errichtet hatte. Auf die Mietverhältnisse finden die Bestimmungen des WGG Anwendung. Die Antragstellerin zahlte als Nachmieterin der Antragsgegnerin am 3. 1.... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §25 ABs2
Rechtssatz: Es hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, ob ausreichend Gelegenheit zur Äußerung geboten wurde, vor allem vom Gegenstand der Abstimmung und dessen Komplexität; je schwieriger die Zusammenhänge zu erfassen und je umfangreicher die Beurteilungsgrundlagen sind, umso mehr Zeit wird den Abstimmenden einzuräumen sein. Eine zwingende Orientierung an der starren Zweiwochenfrist nach §... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Erstantragsgegnerin waren ursprünglich je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Mit Kaufvertrag vom 6. Juli 2004 veräußerte der Antragsteller 810/1900-tel seiner insgesamt 950/1900-tel Anteile an die Erstantragsgegnerin. Bereits anlässlich des Kaufvertragsabschlusses äußerte die Erstantragsgegnerin gegenüber dem Antragsteller den Wunsch, die Verwaltung des gegenständlichen Hauses zu übernehmen, was der Antragsteller ablehnte. Darau... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H*****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. G***** GmbH, *****, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, und 2. Gottfrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, der auf Verkäufer- und Käuferseite am 4. 8./20. 8. 1991 unterzeichnet und 1992 grundbücherlich durchgeführt wurde, kaufte die L***** ImmobilienvermietungsgesmbH (Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin; im folgenden nur Nebenintervenientin) von der Mutter des Beklagten als damaliger Alleineigentümerin 2384/2728-Anteile an einer Liegenschaft samt bereits errichtetem Haus in E*****. Zugunsten der Käuferin sollte Wohnungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Insolvenzverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der M***** GmbH, *****, ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Geschwister. Ihre Eltern wollten ihr Wohnhaus in S***** (das auch vom Beklagten mit seiner Ehefrau und zwei Kindern bewohnt wurde) durch einen Zubau vergrößern und diese Investition durch ein Bankdarlehen vorfinanzieren. Die Kreditrückzahlungen sollten allerdings der Beklagte und dessen Bruder leisten, da geplant war, dass die beiden das Haus später einmal (ins Eigentum übertragen) bekommen und die Klägerin und eine weitere Schwester mit S... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben am 1. 5. 2002 von der Antragsgegnerin die Genossenschaftswohnung top 11 im Haus P***** übernommen. Sie leisteten einen Finanzierungskostenbeitrag an die Genossenschaft in Höhe von EUR 23.373,25 und zahlten außerdem an die Antragsgegnerin EUR 52.905,82 für die in der Wohnung zurückgelassenen Einrichtungsgegenstände und Investitionen. Die Ablöse wurde in zwei Raten beglichen, und zwar am 14. 4. 2002 durch eine Barzahlung von EUR 18.170,-- und am 1... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1996 erwarben Christian und Theresia W***** je 152/3942-Anteile an der Liegenschaft EZ 1020, Grundbuch M*****, mit welchen Ehegatten-Wohnungseigentum an W 17 = Reihenhaus mit der Anschrift M*****, bestehend aus vier Zimmern, Wohnküche, Bad, WC, Vorraum, sowie einem Keller, samt den zur Wohnung gehörigen beiden Tiefgaragenabstellplätzen mit etwa 25 m2, der Terrasse und dem Gartenanteil von etwa 111 m2 untrennbar verbunden ist. Am 8. 1. 1999 unterfertigten die Eh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zwar die ordentliche Revision zugelassen, weil noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage vorliege, inwieweit eine Preisfestsetzung nach §§ 13 bis 15c WGG Grundlage einer Anspruchsverfolgung nach § 25 WEG 1975 (§ 43 WEG 2002) sein könne, doch sind die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofs nicht gegeben. Das ist zufolge § 510 Abs 3 le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 29. 9. 1997 hat der Kläger von der H***** GmbH 55/1340 Anteile der Liegenschaft EZ ***** gekauft. Letztere hatte 1997 984/1340 Anteile der Liegenschaft erworben; 40/1340 Anteile verkaufte sie 1998 an Wolfgang T*****, sodass ihr 889/1340 Anteile blieben. Der mit dem Kläger abgeschlossene Kaufvertrag enthält eine Klausel, wonach beabsichtigt ist, Wohnungseigentum an der Liegenschaft zu begründen. Es wurde auch das Verfahren zur Festsetzung d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentumsorganisatorin und Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****. Die Kläger kauften jeweils als Wohnungseigentumsbewerber von der Beklagten Liegenschaftsanteile, die mit einer bestimmten Wohnung im Haus A 2 verbunden sind. Zweitklägerin und Drittkläger kauften die Miteigentumsanteile gemeinsam. Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes ist jeweils im Eigentumsblatt angemerkt. Sämtliche Kaufverträge entha... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Ehegatten sind je zur Hälfte Wohnungseigentümer der hier maßgeblichen, von der Erstklägerin an den Beklagten vermieten Eigentumswohnung. Der Zweitkläger hat sowohl der Vermietung als auch der Räumungsklage, der von den Vorinstanzen übereinstimmend stattgegeben wurde, zugestimmt. Der Beklagte releviert im Wesentlichen ausschließlich die Frage, inwieweit dies deshalb unberechtigt sei, weil vorerst nur einer der beiden Ehegatten die Räumungsklage ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Wohnungseigentumsbegründung durch Rechtsgeschäft ist zufolge § 3 Abs 1 Z 1 WEG 2002 die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer erforderlich. Weil der Zweck der Formvorschrift in der Wichtigkeit des Rechtsgeschäfts, mit der Wohnungseigentum begründet wird, liegt und der Kern der Formvorschrift die spezifischen Rechtsfolgen des WEG betrifft, bezieht sich das Schriftlichkeitsgebot bloß auf die für die
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Erstbeklagten unter anderem die Einwilligung in die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975 an den 15.863/25.450 Anteilen der Erstbeklagten an der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1193/16, hinsichtlich der voraussichtlichen 39/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 1/6/2, und der voraussichtlichen 41/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Begründung: Die vom vorliegenden Revisionsrekurs allein noch betroffene Liegenschaft EZ 172 GB ***** steht im ideellen Miteigentum der erstbis 20. beklagten Parteien, wobei mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen (laut offenem Grundbuch insgesamt 1858/2183 Anteile) Wohnungseigentum an bestimmten Einheiten jeweils untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus bestehen noch drei weitere Mit- und Wohnungseigentümer (B-LNr 9, 39 und 40 des offenen Grundbuchs), die zusammen 325/2183 Antei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat 1968 auf der Liegenschaft ***** eine Wohnhausanlage errichtet. Die Kläger haben Nutzungsrechte an einzelnen Wohnungen dieser Anlage erworben und benützen nach einem mehrmaligen (mit der Klägerin abgesprochenen) Wohnungstausch derzeit die Objekte top 20, top 27 bzw top 3. Im Jahr 1979 bot die Klägerin den Wohnungsnutzern (Mietern), darunter den Klägern, erstmals an, ihnen die Wohnungen ins Wohnungseigentu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten haben, als sie noch zu je einem Drittel grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem (Zweifamilien-)Haus ***** waren, mit den Klägern am 20. 8. 1995 eine als Kaufvertrag bezeichnete Vereinbarung mit folgenden für diesen Rechtsstreit bedeutsamen Regelungen abgeschlossen: "I. Die Verkäufer (zweit- und drittbeklagte Partei) sind zu je 1/3 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, mit dem Grundstück 111/16 LN u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde ist bücherliche Eigentümerin des Schloßplatzes in H***** (Grundstück Nr 7208, EZ 829, GB *****). Mit Pachtvertrag vom 18. 2. 1827 wurde den jeweiligen Eigentümern der drei angrenzenden Grundstücke Nr 244/1, EZ 211 sowie Nr 226/1 und 226/3, EZ 5403, jeweils GB ***** gegen einen jährlichen Pachtzins von zwei Kronen das Recht eingeräumt, den Schloßplatz - mit den im Urteilstenor genannten Beschränkungen - beliebig zu benützen. Bücherlic... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, auf der ein Wohnhaus errichtet ist. Unter TZ 7119/1997 war die Rangordnung für die Veräußerung bis 13. 6. 1998 angemerkt. Die gefährdete Partei brachte am 15. 6. 1998 den Antrag ein, der Gegnerin mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, diese Liegenschaft samt dem darauf errichteten Wohnhaus zu veräußern und zu belasten; das Erstgericht wolle als Grundbuchsgericht dieses Verbot anmerken... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Beklagte sind zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** M***** mit den Grundstücken ***** Garten, und ***** Baufläche, Grundstücksadresse *****. Der Eigentümer des weiteren Drittels, Mag. Herbert K*****, hat seinen Miteigentumsanteil mit Vertrag vom 27. 12. 1993 an den Zweitkläger verkauft. Eigentümer der Gesamtliegenschaft war zunächst der Verein "M*****S*****/Austria" (im folgenden kurz: Verkäufer). Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die Erstbeklagte und Harald H***** sind Kinder der am 20.2.1994 verstorbenen Theresia Maria V***** (im folgenden als Erblasserin bezeichnet). Der Zweitbeklagte ist der Sohn der Klägerin (Enkelsohn der Erblasserin). Die Erblasserin war zu 29/32 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****; der Klägerin, der Erstbeklagten und Harald H***** gehörten je 1/32 der Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 1.8... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung de... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Ewald A***** (der erbserklärte Erbe nach Alois A*****) waren verheiratet. Ihre Ehe wurde am 12.6.1991 geschieden; seit 26.5.1992 behängt beim BG Klosterneuburg zu F 4/92 ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde innegehalten, um den Ausgang des gegenständlichen Rechtsstreits abzuwarten. Die Beklagte und Ewald A***** sind je zur Hälfte bücherliche Eigentü... mehr lesen...
Norm: GBG §20WEG 1975 §3 Abs1WEG 1975 §7 Abs1WEG 1975 §12WEG 1975 §25
Rechtssatz: Die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechtes kann daher auf dem Mindestanteil erfolgen. Übersteigt der Anteil eines Miteigentümers den mit seinem Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt verbundenen Mindestanteil, so ist der durch das Wohnungseigentum nicht gebundene "Mehranteil" unter Ersichtlichmachung der Nämlichkeit (§ 20 GBG) getrennt einzutragen. ... mehr lesen...