Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind (schlichte) Miteigentümer und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 934 GB ***** (Liegenschaftsadresse: *****). Die (teilweise) Wohnungseigentumsbegründung ob der Liegenschaft erfolgte im Jahr 2001 aufgrund des Wohnungseigentumsvertrags vom 27. 3. 2001. Grundlage dieses Wohnungseigentumsvertrags war das Nutzwertgutachten vom 5. 3. 2001, nach welchem das Objekt EG/1-3 aus Geschäftslokal (EG), Geschäftslokal (Sou), La... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die zum Zweck des Erwerbes der gegenständlichen Liegenschaftsanteile am 18. 12. 1997 gegründet wurde, kaufte am 6. 2. 1998 von der Beklagten 1480/5913 Anteile der Liegenschaft EZ 793 Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Die Beklagte schied damit aus der Miteigentumsgemeinschaft aus. In Punkt VI. des Vertrages vom 6. 2. 1998 wurde festgehalten, dass eine bestimmte Beschaffenheit, ein bestimmtes Ausmaß, bestimmte Grenzen, bestimmte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs3 Z4WEG 2002 §37 Abs4
Rechtssatz: Die Erwerberschutzbestimmung des § 23 Abs 3 Z 4 WEG 1975 (§ 37 Abs 4 WEG 2002) ist nicht auf Liegenschaftskaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern im Sinn des KSchG einzuschränken. Entscheidungstexte 5 Ob 159/04z Entscheidungstext OGH 11.01.2005 5 Ob 159/04z Veröff: SZ 2005/2 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Mag. Gertraud E*****, 2.) Erika P*****, und 3.) Amalie R*****, alle vertreten durch Kurz & Götsch, Rechtsanwälte in Inns... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs3 Z4
Rechtssatz: Der Grundgedanke der erst 1997 in Kraft getretenen Bestimmung des §23 Abs3 Z4 WEG 1975 ist auch nach allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsätzen bei Ermittlung der Bedeutung einer entsprechenden Willenserklärung heranzuziehen. Wird jemandem der Erwerb einer Eigentumswohnung in einem generalsanierten Haus zugesagt, so gilt ein Erhaltungszustand des Gebäudes als vereinbart, der zumindest derzeit keine größer... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs3 Z2WEG 1975 §26 Abs2 Z1 Satz1
Rechtssatz: Wenn es sich auch empfiehlt, im Nutzwertfestsetzungsverfahren darauf zu dringen, daß der antragstellende (die antragstellenden) Alleineigentümer (Miteigentümer) als Wohnungseigentumsorganisator (Wohnungseigentumsorganisatoren) seiner (ihrer) im § 23 Abs 3 Z 2 WEG 1975 normierten Pflicht zur Benennung der Wohnungseigentumsbewerber nachkommt (nachkommen), so hat das Gericht dennoch ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §23 Abs3
Rechtssatz: Eine während des Rechtsmittelverfahrens erfolgte Einverleibung des Miteigentums und des Wohnungseigentums bleibt wie jede andere Erfüllung des Klagebegehrens nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz für die Begründetheit des Begehrens und das Rechtsschutzinteresse ohne Einfluß. Entscheidungstexte 6 Ob 786/80 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §23 Abs3
Rechtssatz: Die Annahme eines zur Klageführung berechtigenden Verzuges des Wohnungseigentumsorganisators mit der Antragstellung auf Nutzwertfestsetzung ist frei von Rechtsirrtum, soweit dieser nicht selbst im erstinstanzlichen Verfahren konkrete Tatumstände vorbrachte, nach denen eine raschere Vorbereitung des bei der Schlichtungsstelle einzubringenden Antrages für jeden emsigen Wohnungseigentumsorgan... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2WEG 1975 §5WEG 1975 §23 Abs3WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Nutzwertfestsetzung regelt grundsätzlich nicht die Frage, wem Rechte an den Räumen zustehen, zumal dieses Verfahren häufig schon vor der Bauführung (§ 3 Abs 2 WEG 1975) oder vor dem Verkauf (aller) Wohnungen (§ 23 Abs 3 WEG 1975) stattfindet. Entscheidungstexte 1 Ob 585/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...