Norm
WEG 1975 §2Rechtssatz
Die Nutzwertfestsetzung regelt grundsätzlich nicht die Frage, wem Rechte an den Räumen zustehen, zumal dieses Verfahren häufig schon vor der Bauführung (§ 3 Abs 2 WEG 1975) oder vor dem Verkauf (aller) Wohnungen (§ 23 Abs 3 WEG 1975) stattfindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0083022Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.04.2017