Norm: ASVG §131ASVG §135 Abs1BSVG §80 Abs2BSVG §85GSVG §85 Abs2GSVG §96 GSVG Satzung der SVA der gewerblichen Wirtschaft §28
Rechtssatz: Solange der Krankenversicherungsträger im Inland eine zweckmäßige und ausreichende Krankenbehandlung zur Verfügung stellt, hat er seiner Verpflichtung zur Sachleistungsvorsorge entsprochen und besteht daher diesfalls kein Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Kosten einer medizinisch gleichwertigen, allenfalls... mehr lesen...
Norm: ASVG §131ASVG §135 Abs1GSVG §85 Abs2GSVG §96 Abs2Satzung der SVA der gewerblichen Wirtschaft §28
Rechtssatz: Der Versicherte hat keinen Rechtsanspruch auf die jeweils weltbeste medizinische Versorgung. Der Versichertengemeinschaft ist nicht zuzumuten, die wesentlich höheren Kosten einer Operation im Ausland zu übernehmen, wenn eine gleiche Operation mit ausreichender Erfolgswahrscheinlichkeit innerhalb des notwendigen Zeitraumes kostengün... mehr lesen...
Norm: ASVG §131ASVG §135 Abs1GSVG §85 Abs2GSVG §96 Abs2Satzung der SVA der gewerblichen Wirtschaft §28
Rechtssatz: Bei Fehlen einer entsprechenden Operationsmöglichkeit im Inland besteht auf Ersatz der Kosten einer in einem anderen Staat durchgeführten Operation nur auf der Grundlage der kostengünstigsten im Ausland zur Verfügung stehenden Operationsmöglichkeit. Entscheidungstexte 10 ObS 13... mehr lesen...
Norm: GSVG §96 Abs2Satzung der SVA der gewerblichen Wirtschaft §28
Rechtssatz: Eine Kostenbeteiligung entfällt nur dann, wenn Anstaltspflege als Sachleistung in Anspruch genommen wird. Entscheidungstexte 10 ObS 136/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 10 ObS 136/92 Veröff: SZ 65/159 = EvBl 1994/2 S 25 = SSV-NF 6/142 European Case L... mehr lesen...
Norm: ASVG §28ASVG §74ASVG §413
Rechtssatz: Ein Anspruch kann nur gegen denjenigen Versicherungsträger geltend gemacht werden, dem im § 28 ASVG für diesen Anspruch die Durchführung der Unfallversicherung übertragen ist. Wird der Anspruch gegen einen anderen, nicht zuständigen Versicherungsträger erhoben, fehlt diesem die passive Klagelegitimation, weil er zur Durchführung der Unfallversicherung und daher auch zur Befriedigung des Anspruchs nich... mehr lesen...