Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid die Beschwerdeführerin der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 116 Z. 2 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG, BGBl. I Nr. 58/1999, schuldig erkannt, da sie in einem Schreiben vom 27. September 2002 an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Briefkopf die Bezeichnung "Wirtschaftstreuhänder, beeid. Buchprüfer und Steuerberater" und somit e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. November 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe während seiner Tätigkeit als Unternehmensberater und gewerblicher Buchhalter für Walter W, Tabaktrafikant in H - das Auftragsverhältnis habe von 12. Oktober 1999 bis 30. Mai 2000 bestanden -, diesem auch den steuerlichen Jahresabschluss 1999 zur Vorlage an das Finanzamt erstellt und dadurch eine gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Wirtschaftstreuhand... mehr lesen...
Index: 36 Wirtschaftstreuhänder50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z2a idF 1999/I/059;GewO 1994 §134a Abs1 idF 1999/I/059;WTBG 1999 §116 Z1;WTBG 1999 §2 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides näher umschriebene Tathandlung des Abschlusses von Büchern (Erstellung von Bilanzen) ist gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 WTBG 1999 eine dem "Selbständigen Buchhalter" vorbehaltene Tätigkeit, welche eine s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §125;GewO 1994 §124 Z2a idF 1999/I/059;GewO 1994 §134a Abs1 idF 1999/I/059;WTBG 1999 §1 Abs1 Z4;WTBG 1999 §116 Z1;WTBG 1999 §2 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Mit § 1 Abs. 1 Z. 4 WTBG 1999 wurde die neue Berufsgruppe des "Selbständigen Buchhalters" geschaffen. In § 2 WTBG 1999 wurde der Berechtigungsumfang normiert. Gl... mehr lesen...
Index: 36 Wirtschaftstreuhänder40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;WTBG 1999 §116 Z1;
Rechtssatz: Die Verwendung des Wortes "angeboten" anstatt "ausgeübt" ist bei Umschreibung der Tathandlung nach § 116 Z 1 WTBG 1999 lediglich überschießend, weil es dieser Wertung anschließend an die im
Spruch: erfolgte Beschreibung der Tätigkeit gar nicht bedurft hätte. Der Besch wird dadurch weder wegen der Begehung ein... mehr lesen...