Norm: MRG §9 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der OGH billigt die vom Rekursgericht entgegen der in MietSlg 41216 veröffentlichten Entscheidung des Senates 48 des Landesgerichtes für ZRS Wien vertretenen Rechtsmeinung vorgenommene Auslegung, wonach die Schaffung eines zweiten selbständigen Baderaumes innerhalb eines Wohnungsverbandes (hier: von nahezu zweihundert Quadratmeter) nicht als Errichtung oder Umgestaltung sanitärer Anlagen anzusehen ist. ... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs2 Z5MRK Art10 II4
Rechtssatz: Das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf Informationsfreiheit bedeutet nicht, daß andere Rechtsubjekte (hier die Vermieter) ohne Rücksicht auf die bestehenden privatrechtlichen Beziehungen (Mietverhältnis) den Empfang von Hörfunkprogrammen und Fernsehprogrammen gerade auf die von der Mieterin gewünschte Weise (hier: Parabolantenne) ermöglichen müssen. Der Gesetzgeber trägt den berechtigten Anl... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs2 Z5MRK Art10 II4
Rechtssatz: Das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf Informationsfreiheit bedeutet nicht, daß andere Rechtsubjekte (hier die Vermieter) ohne Rücksicht auf die bestehenden privatrechtlichen Beziehungen (Mietverhältnis) den Empfang von Hörfunkprogrammen und Fernsehprogrammen gerade auf die von der Mieterin gewünschte Weise (hier: Parabolantenne) ermöglichen müssen. Der Gesetzgeber trägt den berechtigten Anl... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der Wohnung Nr.25 des Hauses Praterstraße 15 im zweiten Wiener Gemeindebezirk. Die Antragsgegner sind Miteigentümer dieses Hauses und des Nachbarhauses Praterstraße 13. Sie haben mit der Telekabel Fernsehnetz Betriebsgesellschaft mbH im Oktober 1981 vereinbart, daß in diesen beiden Häusern (und im Hause Praterstraße 11, das auch im Eigentum der Antragsgegner steht) die für den Anschluß an das Kabelfernsehnetz Wien erforderliche Install... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Besteht die technische Möglichkeit des Anschlusses der Wohnung des Hauptmieters an das Kabelfernsehnetz, dann ist der Vermieter verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs 1 Z 1 und 3-7 MRG, die zur Ermöglichung des Anschlusses an das Kabelfernsehnetz nach dem Stand der Technik notwendigen technischen Einrichtungen (Kabelverlegungen, Anbringung eines Endverstärkers) dem Hauptmieter, der die Kost... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei Einholung der Zustimmung des Vermieters zum Anschluß an das Kabelfernsehen sind detailierte technische Pläne über die beabsichtigte Kabelverlegung und ihren genauen Verlauf nicht erforderlich, es sei denn, es liegen besondere bautechnische oder bauästhetische
Gründe: hiezu vor. Entscheidungstexte 5 Ob 31/86 Entscheidungstext OGH 08.04.1986 5 O... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Besteht die technische Möglichkeit des Anschlusses der Wohnung des Hauptmieters an das Kabelfernsehnetz, dann ist der Vermieter verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs 1 Z 1 und 3-7 MRG, die zur Ermöglichung des Anschlusses an das Kabelfernsehnetz nach dem Stand der Technik notwendigen technischen Einrichtungen (Kabelverlegungen, Anbringung eines Endverstärkers) dem Hauptmieter, der die Kost... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei Einholung der Zustimmung des Vermieters zum Anschluß an das Kabelfernsehen sind detailierte technische Pläne über die beabsichtigte Kabelverlegung und ihren genauen Verlauf nicht erforderlich, es sei denn, es liegen besondere bautechnische oder bauästhetische
Gründe: hiezu vor. Entscheidungstexte 5 Ob 31/86 Entscheidungstext OGH 08.04.1986 5 O... mehr lesen...