Norm
MRG §9 Abs2 Z5Rechtssatz
Bei Einholung der Zustimmung des Vermieters zum Anschluß an das Kabelfernsehen sind detailierte technische Pläne über die beabsichtigte Kabelverlegung und ihren genauen Verlauf nicht erforderlich, es sei denn, es liegen besondere bautechnische oder bauästhetische Gründe hiezu vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069763Dokumentnummer
JJR_19860408_OGH0002_0050OB00031_8600000_002