Norm: MG §19 Abs2 Z10 CMRG §12aMRG §46a Abs4
Rechtssatz: Als Unternehmen ist eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit zu verstehen, die neben den Betriebsmitteln unter anderem auch den Standort, der wieder den Kundenkreis beeinflusst, diesen selbst, die Einrichtung und dergleichen umfasst. Entscheidungstexte 7 Ob 522/80 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 522/80 ... mehr lesen...